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Infoseiten: Wärmeschutz
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Dämmen wir uns in die Sackgasse?
Wärmeschutz und Energieeinsparverordnung
Widersprüchliches und Absurdes
Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
TU Berlin, Stadt Nürnberg
Vortrag anlässlich der Backsteintage 2001
30./31.01.2001 in Hildesheim/Westerstede
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Wärmeschutz / Die Strahlungsphysik
Das Fenster
Die Feuchte
Die Wand
Lüftung und Luftdichtheit
Energieeinsparverordnung / Methodische Fehler
Absurde Beispielrechnung
Ausnahmen und Härtefälle
Schlußbemerkung
Literatur
Einleitung
Zur Rechtfertigung der eingeleiteten Energieeinsparbemühungen wird
ständig auf die DIN (EN)-Normen verwiesen (z. B. Hauser in [37] - Pro,
S. 12). Auf DIN-Normen ist jedoch sachlich kein Verlaß, denn es heißt dort: "Durch
das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln.
Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr". Auch BGH-Urteile verdeutlichen die
Unverbindlichkeit von DIN-Normen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Meersburg-Urteil festgestellt,
dass DIN durch "Vereinbarungen interessierter Kreise eine bestimmte Einflußnahme auf
den Markt bezweckt. Den Anforderungen an Neutralität und Unvoreingenommenheit genügen
sie deswegen nicht".
Bei der festzustellenden Verordnungs- und Normenschwemme handelt es
sich meist um "Vereinbarungen", keineswegs um Erkenntnisse, die ja die Grundlage
von Wissenschaft sein sollten. Dadurch häufen sich die "genormten" methodischen
und inhaltlichen Fehler - die Folge ist oft produzierter qualitativer und quantitativer
Normungsmüll. Bei der Anwendung von DIN ist deshalb Vorsicht geboten. DIN-Normen sollten
wegen der Fragwürdigkeit ihrer Entstehung einen möglichst geringen Stellenwert bekommen
[32], [34], [41].
1 Wärmeschutz
Wenn energiesparendes Bauen diskutiert wird, dann müssen zunächst
die theoretischen, methodischen und inhaltlichen Grundlagen behandelt werden.
1.1 Die Strahlungsphysik
Beim Wärmetransport werden Wärmeströmung und Wärmeleitung
(Thermodynamik) sowie die Wärmestrahlung (Quantenmechanik) unterschieden. Eine Strahlung
erwärmt keine Luft, sondern nur Materie, also Körper und feste Bauteile. Wärmeleitung
und Wärmestrahlung können deshalb methodisch nicht einheitlich behandelt werden; beides
sind physikalisch zwei völlig unterschiedliche Bereiche [26], [44]. DIN-Normen (z.B. DIN
EN ISO 6946 und VDI-Richtlinien (z.B. VDI-6030) beachten dies allerdings nicht und
vermengen beides.
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 Abb. 1:
Spektrale Intensitätsverteilung
Hier wird die Intensitätsverteilung des Schwarzen Strahlers für
niedrige Temperaturen (in °C) gezeigt, die bei der Strahlungsheizung (Strahlplatten) und
bei der Strahlung von Wänden und Decken zur Anwendung kommen. Die Maxima der
Strahlungsintensität sind klar erkennbar (Wiensche Gesetz). Das Spektrum des sichtbaren
Lichtes von 0,4 bis 0,8 mm ist eingezeichnet. Die rechte Skala
zeigt die numerische Größe der Strahlungsintensität für einen Hohlraumstrahler, die
linke Skala für einen Halbraumstrahler; die halbe Größe resultiert aus der nicht
gerechtfertigten Halbierung der experimentell in einem Hohlraum durch Max Planck
festgestellten Strahlungsintensität [39].
Der Wellenlängenbereich eines Wärmestrahlers liegt etwa zwischen 3
und 30 mm. Das sichtbare Licht ist
"außen vor", so dass es sich bei dem technisch relevanten Temperaturbereich
ausschließlich um infrarote Temperaturstrahlung handelt.
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Abb. 2: Wärmestrahlung
Das
Stefan-Boltzmannsche Strahlungsgesetz gibt die Strahlleistung in W/m² an. Für eine
Oberflächentemperatur d kann die
abgegebene Strahlungsenergie auf der linken Skala für einen "Halbraum", auf der
rechten Skala richtigerweise die für einen Hohlraum (Vollstrahler) abgelesen werden. Ein
Temperaturstrahler von z.B. 20 bis 30 °C (293 bis 303 K) strahlt als Halbraumstrahler mit
einer Energieleistung von 420 bis 475 W/m2, als Hohlraumstrahler (Vollstrahler)
dann realitätsnah immerhin mit rund 840 bis 950 W/m2.
Diese günstigen Wärmeleistungen werden erreicht, weil es sich hier
um eine elektromagnetische Strahlung im Infrarotbereich handelt und diese hängt allein
von der "absoluten Temperatur" ab; damit aber fallen die Unterschiede von z.B.
10 oder 15 K nicht so groß ins Gewicht. Eine Strahlungsheizung kann deshalb auch nicht
mit einer üblichen Konvektionsheizung, die nur bei vorliegenden Temperaturdifferenzen
zwischen Heizkörper und Luft funktioniert, verglichen werden. Wer eine effektive und
physiologisch günstige Heizung wählen will, der entscheidet sich für eine
Strahlungsheizung [44].
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 Abb. 3: Behaglichkeitsdiagramm
Die Behaglichkeitstemperatur setzt sich aus der Raumlufttemperatur
und der Wandtemperatur zusammen und liegt etwa in der Mitte beider Einzeltemperaturen [42]. Dabei ist zu unterscheiden: Bei der Konvektionsheizung ist die
Raumlufttemperatur höher als die Wandtemperatur, bei der Strahlungsheizung dagegen
niedriger - dies schließt Schimmelpilzbildung aus.
Wird durch eine Strahlungsheizung die Innenoberfläche eines Raumes
erwärmt, dann ergeben sich dadurch insbesondere auch energetische Vorteile. Infolge der
höheren Strahlungstemperatur der Wände kann die Lufttemperatur niedrig gehalten werden.
Wenn man bedenkt, dass nach der Wärmeschutzverordnung bei einem 0,8 fachen Luftwechsel
die Innenraumluft innerhalb von 24 Stunden über 19 mal ausgetauscht wird, dann kann man
ermessen, welch großer energetischer Gewinn mit der Strahlungsheizung verbunden ist.
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Infolge reduzierter Raumlufttemperaturen und eventuell niedrigerer
Luftwechselraten ergeben sich gegenüber der WSchVO 1995 absolute und relative
Einsparungen, die in der Tabelle 1 aufgeführt werden.
Tabelle
1: Absolute (D qL in
kWh/m²a) und relative (%) Minderungen des Lüftungswärmebedarfs bei Reduzierung der
Lufttemperatur und der Luftwechselrate.
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b |
| WSchVO 95 |
|
|
|
| dLi |
DL |
0,8 |
0,7 |
0,6 |
0,5 |
| °C |
K |
DqL |
% |
DqL |
% |
DqL |
% |
DqL |
% |
| 20 |
0 |
0 |
0 |
6,4 |
12,5 |
12,8 |
25,0 |
19.3 |
37,5 |
| 19 |
1 |
3,3 |
6,4 |
9,3 |
18,1 |
15,3 |
29,8 |
21,3 |
41,5 |
| 18 |
2 |
6,6 |
12,8 |
12,2 |
23,7 |
17,8 |
34,6 |
23,4 |
45,5 |
| 17 |
3 |
9,9 |
19,2 |
15,1 |
29,3 |
20,3 |
39,4 |
25,4 |
49,5 |
| 16 |
4 |
13,2 |
25,6 |
18,0 |
34,9 |
22,7 |
44,2 |
27,5 |
53,5 |
| 15 |
5 |
16,5 |
32,0 |
20,8 |
40,5 |
25,2 |
49,0 |
29,6 |
57,5 |
| 14 |
6 |
19,8 |
38,5 |
23,7 |
46,1 |
27,7 |
53,8 |
31,6 |
61,5 |
Die Tabelle spricht für
sich. Bleibt der 0,8 fache Luftwechsel, der in der WSchVO 95 fest verankert ist, bestehen
(es handelt sich immerhin um einen über 19 fachen Luftwechsel pro Tag/Nacht), dann kann
eine Absenkung um 3 K knapp 20% (9,9 kWh/m²a), eine Absenkung um 6 K knapp 39% (19,8
kWh/m²a) Einsparung erbringen. Eine kleinere Luftwechselrate würde weitere
Energieeinsparungen nach sich ziehen. So können allein durch geänderte Randbedingungen
rein rechnerisch gewaltige "Energieeinsparungen" erzielt werden.
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Abb. 4: Konvektions- und
Strahlungsheizung
Eine Konvektionsheizung erwärmt Luft, die im Raum rotiert und
dadurch auch die Wand erwärmt - Strahlung dagegen erwärmt keine Luft, sondern nur
Materie - z.B. die Innenoberflächen eines Raumes. Bei einer Strahlungsheizung profitiert
also die Luft erst aus "Zweithand". Darüber hinaus muß noch stationär und
instationär unterschieden werden. Feuchteschäden und damit Schimmelpilzbildung durch
Kondensat sind nur bei einer Konvektionsheizung möglich, da die Wandtemperatur immer
niedriger als die Raumlufttemperatur ist (linke Seite). Dagegen wird bei einer
Strahlungsheizung (rechte Seite) eine Kondensatbildung an den Innenober- flächen
ausgeschlossen; da die Wandtemperatur immer höher als die Lufttemperatur ist. Auch der
grundsätzliche Unterschied der Temperaturkurven im Bauteil zwischen stationärer
Betrachtung mit konstanten Wärmeströmen (geradlinig) und instationärer Betrachtung mit
in Größe und Richtung unterschiedlichen Wärmeströmen (kurvenförmig) ist deutlich zu
erkennen. Vernünftig, sinnvoll, realitätsnah und gesund wäre eine Planungskonzeption,
die sich am Modell: "Instationär mit Strahlung" orientiert [29].
Dadurch werden bei gleichzeitiger Energieeinsparung Feuchte- und Gesundheitsschäden
vermieden.
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1.2 Das Fenster
Das Fenster wird immer als "Wärmeloch" dargestellt. Dies stimmt
nicht. Eine wesentliche Bedeutung für die Energieeinsparung erhält der temporäre
Wärmeschutz, da hier in den kühleren und dunklen Nächten durch Rolläden, Klappläden
oder Jalousien der Wärmeschutz verbessert wird [21], [28].
Aber viel entscheidender ist die besondere Fähigkeit des Glases.

Abb. 5: Spektrale Durchlässigkeit von Fensterglas
Ein Naturgesetz der elektromagnetischen Strahlung besagt, dass normales Fensterglas für
Wellen- längen unterhalb 0,3 m (ultraviolette Strahlung) und oberhalb etwa 2,7 m
(langwellige Temperaturstrahlung) praktisch völlig undurchlässig ist. Deshalb erfolgt
kein Bräunen hinter einer Glasscheibe und die Wärmestrahlung einer temperierten Wand
wird nicht hinausgelassen. Das normale Fenster erzeugt somit einen
"Treibhauseffekt", denn die Solarstrahlung (0,2 bis 2,3 m) mit dem Sonnenlicht
(0,38 bis 0,78 m) dringt zwar ein, die absorbierte Energie verbleibt jedoch als
Wärmestrahlung im Raum [3]. Infolge dieser besonderen Fähigkeit des
Glases kommt es bei großen Fensterflächen im Sommer zu Überheizungen. Nur ein
speicherfähiges Haus kann dies verhindern.
Das k-Wert-Denken muß also beim Fenster neu durchdacht werden. Doppel- und
Dreifachscheiben, Edelgasfüllungen und metallische Beschichtungen zur "Reduzierung
der Transmissionswärmeverluste", wie sie allerorts gefordert werden, sind überhaupt
nicht notwendig, wenn als Raumheizung ein Temperaturstrahler verwendet wird. Hier sind
z.B. zu nennen: ein Kaminfeuer, ein Kachelofen, eine temperierte Wand oder eine
Strahlplatte. Die k-Wert minimierenden Bemühungen gelten also nur für die teure und
physiologisch abzulehnende reine Konvektionsheizung mit ihren Staub aufwirbelnden
Luftströmungen.
Die Strahlungsheizung muß deshalb aus grundsätzlichen physiologischen und ökologischen
Überlegungen gegenüber der Konvektionsheizung favorisiert werden. Die in der Heiztechnik
fast ausschließliche Beschränkung auf Konvektionsheizungen ist, auch aus energetischen
Gründen (s. Abb. 3), deshalb nicht zu verantworten.
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Abb. 6: Bewertetes Schalldämm-Maß
Wenn von einen "Loch" in der Fassade gesprochen werden kann, dann ist es der
Schall, der aus mechanischen Schwingungen und Wellen im Frequenzbereich menschlichen
Hörens zwischen 16 und 20 000 Hz besteht. Für das Lautstärkeempfinden wird der
Frequenzbereich zwischen 100 und 3200 Hz wichtig und deshalb bautechnisch berücksichtigt.
Resonanzeinbrüche in diesem Bereich vermindern den Schallschutz und können auf zweierlei
Art auftreten: die Resonanz der Einzelscheibe (Grenzfrequenz) - biegeweiche Scheiben von 4
mm oder darunter sind günstig - und die Resonanz der Fensterkonstruktion (Eigenfrequenz)
als Masse-Feder-Masse-System - biegeweiche Konstruktionen durch großen Abstand der
Scheiben sind günstig. Zusammenfassend wird das Schalldämm-Maß einer
Fensterkonstruktion als Einzahlangabe charakterisiert [27].
Die Nichtbeachtung der beiden schalltechnischen Gesetze führt bei den von der Industrie
angebotenen normalen Fenstern zu einem Mangel bei der Schalldämmung. Die
Schalldämm-Maße liegen wegen der Resonanzeinbrüche bei 30 bis 32 dB.
Deutlich ist der verbesserte Schallschutz zu erkennen, der aus der Vergrößerung der
Scheibenabstände resultiert. Durch die parallele Skala der Resonanzfrequenz einer 2 x 4
mm Scheibe wird auch der physikalische Grund sichtbar. Der große Abfall der
Schalldämmung bei geringen Scheibenabständen kommt durch Resonanzfrequenzen zustande,
die noch in den Bewertungsbereich zwischen 100 und 3200 Hz fallen [27],
[28], [44].
Quintessenz: Das altbewährte Kastenfenster mit den großen Scheibenabständen hat
gegenüber den Isolierglasscheiben nicht nur energetische, sondern vor allem
schalltechnische Vorteile. Was ein Kastenfenster schalltechnisch leistet, muß heute ein
"Schallschutzfenster" übernehmen, das derart teuer ist, dass die öffentliche
Hand hierfür sogar Zuschüsse gewährt.
Diese Erkenntnisse sind seit langem bekannt, nur kümmert sich keiner darum, da Industrie
und Wirtschaft den Ton angeben - und da geht es nicht um Qualität für den Kunden,
sondern um Geschäfte mit dem Kunden. Deshalb gilt: Um Hörschäden zu vermeiden, muss auf
ein schalltechnisch günstiges Fenster Wert gelegt werden und das ist das Kastenfenster.
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1.3 Die Feuchte
Der Feuchteschutz hängt weitgehend vom Sorptionsverhalten der
umschließenden Konstruktionen und der Innenoberflächen eines Raumes ab und ist sowohl
für die Thermo- als auch für die Feuchtestabilität wichtig.
Bei übermäßiger Feuchteproduktion (z.B. Kochen in der Küche,
Duschen im Bad, viel Blumen und ein Aquarium im Wohnzimmer) nehmen sorptionsfähige
Schichten (z.B. Kalkputz, Holzverkleidungen) die Feuchtespitzen auf und puffern diese ab;
es findet ein Ausgleich der relativen Feuchten zwischen Raumluft und Wandoberfläche
statt. Allerdings muß dann zur Entfeuchtung der Oberflächen wieder gelüftet werden.
Kalte Außenluft, die im Raum erwärmt wird, ist mit 20 bis 30% rel. Feuchte recht trocken
(s. Abbildung 9); diese saugt wie ein Schwamm aus den
"feuchten" Innenoberflächen die Feuchtigkeit wieder heraus, eine normale
Ausgleichsfeuchte pendelt sich wieder ein. Ist die Feuchteansammlung in der Wand groß, so
muß wiederholt bzw. dauernd gelüftet werden.
Ähnlich verhält sich eine speicherfähige Innenoberfläche auf
thermische Spitzen. Erfolgt z.B. infolge der Sonneneinstrahlung durch Fenster eine
Überheizung des Raumes, dann puffern absorptions- und speicherfähige Oberflächen die
erhöhten Temperaturen ab, es findet ein Temperaturausgleich zwischen Raumluft und Wand
statt.
Fehlen sorptionsfähige Oberflächenmaterialien im Raum, dann muß
mit hohem technischen Aufwand und viel Geld Ersatz für die nicht vorhandenen günstigen
Materialeigenschaften geschaffen werden: Überheizung muß mit Kühlung, eine hohe
Raumluftfeuchte mit einer Klimaanlage begegnet werden - beides zwar technisch machbar,
aber für den Normalfall nicht empfehlenswert. Anschaffung und Betrieb wären zu
kostenaufwendig. Bewährte massive Baustoffe (Vollziegel) wären die bessere Alternative.
Zur Schadensvermeidung sollten im Interesse der Kunden nicht die äußerst
kostenträchtigen Lösungen gewählt werden.

Abb. 7: Luftfeuchtigkeit und Taupunkt
Schimmelpilzbildungen treten verstärkt auf. Verantwortlich dafür
ist die Kondensatbildung auf der Innenoberfläche der Außenwände. Was sind die Ursachen
hierfür? Die Aufnahmefähigkeit von Wasserdampf hängt von der Temperatur der Luft ab.
Warme Luft kann mehr aufnehmen als kalte Luft. Kondensat entsteht immer nur dann, wenn
Raumluft abgekühlt wird. Eine 20 °C warme Luft mit 60% rel. Feuchte enthält 10,5 g/m³
Wasserdampf. Wird diese Luft auf 12 °C abgekühlt, entsteht eine rel. Feuchte von 100%,
die Luft ist gesättigt. Bei weiterer Abkühlung würde der überschüssige Wasserdampf
kondensieren.
Hier schon wird erkennbar, dass normale Raumluft bis 60% rel.
Feuchte immerhin um rund 8 K abgekühlt werden kann, um Kondensat zu bilden. Dies
widerlegt das Argument, bei Kondensatbildung sei vor allem der schlechte k-Wert und eine
unzureichende Wärmedämmung mit zu geringer Oberflächentemperatur die Ursache. Dies ist
eine wohldurchdachte und breit gestreute Mär der fanatischen Dämmstoffmaximierer.
Kühle oder kalte Luft, selbst von 80%, enthält wenig Wasserdampf
(3 bis 5 g/m³). Wird diese auf 20 °C erwärmt, dann wird daraus eine rel. Feuchte von
rund 20 bis 30%. Diese Luft ist in der Lage, Flächen, die als Feuchtepuffer dienten,
durch Feuchteausgleich wieder langsam zu entfeuchten. Im Bedarfsfalle muß mehrmals bzw.
dauernd gelüftet werden.
Dies ist der Grund, weswegen zur Entfeuchtung durchfeuchteter Wände
immer im Winter gelüftet werden muß - und nicht im Sommer [16], [17], [18].

Abb.8: Relative Feuchte und der k-Wert
Da Kondensat nur bei einer Konvektionsheizung auftreten kann,
beschränken sich die folgenden Ausführungen nur auf diese Heizungsart. Es wird der
funktionelle Zusammenhang zwischen Außentemperatur, Innentemperatur, rel. Feuchte und dem
k-Wert dargestellt.
Bei einer Innentemperatur von 20 °C, einer Außentemperatur von -10
°C und einer relativen Feuchte von 60% genügt ein k-Wert von knapp über 2,0 W/m²K, um
Oberflächenkondensat zu vermeiden. Dies bestätigt die in DIN 4108, Teil 2, Tab. 1
genannten Maximalwerte von 1,32 bis 1,56 W/m²K, die dort zur Vermeidung von
Oberflächenkondensat gefordert werden. Zur Kondensatvermeidung sind also wirklich keine
kleinen k-Werte erforderlich.
Dies zeigt aber auch, dass auf die Schimmelpilzbildung der k-Wert
kaum einen Einfluß hat; viel entscheidender ist die relative Feuchte der Raumluft: Bei
diesem Beispiel tritt selbst bei einem k-Wert von 0,5 W/m²K noch Kondensat auf, wenn die
rel. Feuchte auf über 85% ansteigt. Diese Feuchten aber werden bei ungenügendem Lüften
leicht erreicht. Auch sogenannte Wärmebrücken führen bei normalen Raumfeuchten deshalb
nicht zu Feuchteschäden [17], [18].
1.4 Die Wand
Von offizieller Seite wird die Wand energetisch ausschließlich
durch den k-Wert repräsentiert.
Dies ist eine irrige und falsche Annahme.
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Abb. 9: Wärme- und Feuchtestrom
Bei
einer Außenwand sollte Feuchte- und Wärmestrom immer gleichgerichtet sein, damit Feuchte
nach außen entweichen und verdunsten kann (Abb. 9a). Die Sorptionsfähigkeit muß dabei
für den gesamten Querschnitt gewährleistet sein, damit die Kapillarbewegung der
Feuchtigkeit nicht gestört wird. Bei Schichtkonstruktionen ist dies meist nicht gegeben.
Fassadenkeramik, diffusionsdichtere Außenputze oder sorptionsdichte Folien und
Außenschichten verhindern diesen natürlichen Weg nach außen; es muß dann zwangsläufig
nach innen entfeuchtet werden! Dies mindert jedoch das Wohlbefinden und die Behaglichkeit
der Bewohner (Abb. 9b) [4]. |
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Abb. 10: Monolithische und Schichtkonstruktion
Konstruktionsschema Nr. 1 bei einer Wand ist die Notwendigkeit, dass die
Festigkeit von innen nach außen abnimmt. Eine solche Konstruktion ist derart robust, dass
fast jedes Innenraumklima verkraftet wird. Für die Dampfdiffusion wird die
"Festigkeit" durch den m
-Wert charakterisiert (nicht durch den sd-Wert, was fälschlicherweise immer geschieht).
Bei einer Schichtkonstruktion muß aber auch die Sorptionsfähigkeit der einzelnen
Schichten gewährleistet sein. Da dies jedoch kaum der Fall ist, muß das Raumklima
zumindest trocken und warm sein. Wird das bewährte Konstruktionsprinzip der
Festigkeitsabnahme von innen nach außen verlassen, muß mit Feuchteschäden gerechnet
werden [4].
Anmerkung: Die Konstruktionshinweise gelten für eine bestimmte
Diffusionsrichtung (vom hohen zum niedrigen Wasserdampfdruck in Pa), von warm nach kalt.
Im Winter gilt damit die Richtung von innen nach außen, im Sommer dagegen von außen nach
innen. Ein im Winter richtiger Schichtenaufbau ist, streng genommen, im Sommer falsch.
Eine
universelle, für das ganze Jahr geltende und richtige Konstruktion wäre die
monolithische Konstruktion. Hier ist dann nur darauf zu achten, dass die drei Schichten
Putz - Mauerteil - Putz einschließlich der Anstriche bauphysikalisch
harmonieren |
 Abb.
11: Diskrepanz Rechnung - Verbrauch
Es wurden für die Stadt Wedel neben den errechneten
Energiebedarfswerten auch die Energieverbrauchsdaten der Stadtwerke statistisch
ausgewertet. Abgesehen von den zum Teil großen Streuungen einzelner Daten wurden
bedeutsame Trends in Form von Regressionsgeraden festgestellt, die besondere
Aufmerksamkeit verdienen [1], [33].
Die Ergebnisse für zwei typische Bauweisen (Massivbauweise vor 1945
und Gebäude von 1977 bis 1988, die in die Periode der Wärmeschutzverordnungen fallen)
sind ernüchternd. Bei den vor 1945 errichteten Massivbauten signalisiert die Rechnung
einen höheren Bedarf als der tatsächlich anfallende Verbrauch. Es wird in Realität also
weniger verbraucht, als die Rechnung ermittelt.
Bei den von 1977 bis 1988 errichteten Gebäuden, die somit der
Wärmeschutzverordnung unterliegen, gibt die Rechnung jedoch demgegenüber einen
niedrigeren Bedarf an als der tatsächlich anfallende Verbrauch. Es wird in Realität also
mehr verbraucht, als die Rechnung ermittelt. Es kann also mit dem k-Wert etwas nicht
stimmen.
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 Abb.
12: Instationäres Verhalten
In einem Manuskript, das allerdings die nicht zutreffende Auffassung
zu verbreiten versucht, die Speicherfähigkeit der Wand spiele in der Praxis keine Rolle [6], wird auch eine 13.00 Uhr Temperaturkurve gezeigt. Gegenüber dem
Beharrungszustand wird damit jedoch in der 24 stündigen Tag/Nacht - Periode ein
eingespeichertes Energiepolster von rund 980 Wh/m² geschaffen. Dies ist ein recht
ansehnlicher Betrag, der nun zusätzlich zur Verfügung steht und erst einmal verbraucht
werden will. Gegenrechnung: Bei einem k-Wert von 1,51 W/m²K und einer Temperaturdifferenz
von 22 K würde sich hier dann ein stationärer Wärmeverlust (in 24 Stunden} von knapp
800 Wh/m² einstellen, gegenüber dem Energiepolster ein kleinerer Betrag.
Bei diesem Beispiel würde das instationäre Einspeichern von
kostenloser Solarstrahlungsenergie durch die Außenwand den Transmissionswärmeverlust
durch stationären Wärmestrom überwiegen; es ergibt sich energetisch ein Gewinn.
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 Abb.
13: Temperaturverteilung und Energiegewinn
Die Absorption direkter und diffuser Solarstrahlung durch
Außenwände wird sogar durch eine Forschungsarbeit des Instituts für Bauphysik
bestätigt [14]. Die 15.00 Uhr Temperaturkurve zeigt gegenüber dem
Beharrungszustand hier meßbare Temperaturunterschiede, die in der Tag/Nacht-Periode
immerhin zu einer eingespeicherten Energie von rund 2190 Wh/m² führen.
Gegenrechnung: Bei einem k-Wert von 0,46 W/m²K und einer
Temperaturdifferenz von 34 K würde sich in 24 Stunden ein stationärer Wärmeverlust von
rund 375 Wh/m² ergeben, gegenüber dem Energiepolster von 2190 Wh/m² ein "Mini -
Betrag"; es wird immerhin die über fünffache Menge absorbiert.
Bei diesem Beispiel würde das instationäre Einspeichern von
Solarstrahlungsenergie durch die Außenwand den stationären Transmissionswärmestrom bei
weitem überwiegen, es ergibt sich energetisch ein bedeutender energetischer Gewinn.
Solarstrahlung kann also sehr wohl nutzbringend durch die Außenwand im Tag/Nacht-Rhythmus
gespeichert werden. Die Notwendigkeit der Speicherung von Solarstrahlung im
Sommer/Winter-Rhythmus besteht also überhaupt nicht und ist eine unnötige Investition
(wie der Unsinn z.B. beim "Nullenergiehaus" mit einem 20m³ Langzeitspeicher!).
Ist diese "Langzeitspeicherdiskussion" vielleicht nur ein Ablenkungsmanöver?
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Abb. 14 Energieeinsparung, wie sie ein Planer praktiziert
Äußerst wichtig für die Energiebilanz ist die Absorption direkter
und diffuser Solarstrahlung durch Außenwände; hier wird zusätzliche, von außen
kostenlos zur Verfügung gestellte Energie gewonnen und damit dem Energiekreislauf
zugeführt. Tagsüber erfolgt ein Aufheizen der Außenwand mit Oberflächentemperaturen
bis fast 30 °C, also weit über Außentemperatur (linkes Bild), während das Abkühlen
(die Entladung) in der Nacht den Beharrungszustand (Geradlinigkeit der Temperaturkurve)
keinesfalls erreicht. Es verbleibt also ein Rest an zusätzlich gewonnener Energie, die
eben nur durch die Speicherfähigkeit der Außenwand sinnvoll und ohne apparativen Aufwand
nutzbar gemacht werden kann (rechtes Bild).
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 Abb.
15 Instationäre Temperaturverteilung
Der Temperaturgradient bedeutet eine Temperaturdifferenz Dd , bezogen auf eine Streckendifferenz Dx, zeigt die Richtung der thermischen
Wärmeströme eines Bauteils an und verdeutlicht durch die Neigung des
Temperaturgradienten die Größe des Wärmestromes [9], [33].
Allein schon optisch ermöglicht somit die Temperaturkurve eine qualitative Aussage über
Größe (proportional zur Neigung) und Richtung des Wärmestromes.
Die dargestellte Temperaturkurve kennzeichnet die
"Entladungsphase" während der Nacht und zeigt einen Wärmefluß nach außen,
aber auch einen Wärmefluß nach innen. Deutlich sind die in Größe und Richtung
unterschiedlichen Wärmeströme erkennbar. Bei speicherfähigem Material wirkt sich die
Nutzung der kostenlosen Solarenergie infolge Absorption durch die Außenwände energetisch
sehr günstig aus. dass Solarenergie einverleibt wird, beweist der
"Wärmebuckel", der über den beidseitig vorliegenden Lufttemperaturen liegt.
Die hohe Temperatur in Wandmitte entsteht während der Sonnenscheindauer, indem die
äußere Oberflächentemperatur weit darüber liegt. Wärme fließt immer vom höheren zum
niedrigeren Niveau. In der "Speicherungsphase" fließt somit ein Wärmestrom von
außen nach innen und wird "gestapelt"; sie steht dann als Energiereserve für
die Entladungsphase in der Nacht zur Verfügung.
Dies ist der bedeutsame Vorteil einer speicherfähigen, massiven
Außenwand, da die Heizungsanlage dadurch entscheidend entlastet wird [29],
[30], [33]. Der Gebäudewärmeschutz besteht also aus
Dämmung und Speicherung. Immerhin wird in [2] bei der energetischen
Bewertung einer Wand von der "gleichdämmenden" und
"gleichspeichernden" Ziegelstärke gesprochen.
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Abb. 16: Instationär und
Stationär
Die Abfolge der mathematischen Behandlung der Fourierschen
Wärmeleitungsgleichung wird hier grafisch gezeigt.
(A): Ausgangspunkt ist die instationäre Betrachtung.
(1): Der allgemeine Fall einer instationären Betrachtung behandelt
die drei Wärmeströme in x-, y- und z-Richtung, die Solarstrahlung E und die
Speicherfähigkeit der Außenwand als Funktion unter anderem der spezifischen
Wärmekapazität c und des Raumgewichtes r .
(2): Der vereinfachte Fall behandelt beim Wärmestrom dann nur eine
Richtung, nämlich die von innen nach außen oder umgekehrt.
(3): Es verbleiben also dadurch die Wärmestromdifferenz Dq, die absorbierte Solarstrahlung E und die
dafür notwendige Speicherfähigkeit.
(B): Die stationäre Betrachtung, der Beharrungszustand, ist ein
Sonderfall.
(4): Wird dieser eingeführt, so wird die Fouriersche Gleichung zu
Null; man erhält die Laplace-Gleichung oder Potentialgleichung. Die einzelnen Summanden
werden also selbst auch zu null. Dies bedeutet:
- konstante Wärmestromdichte im gesamten Querschnitt,
- absorbierte Solarstrahlung wird nicht berücksichtigt,
- Speicherfähigkeit wird null.
Nur unter diesen Voraussetzungen gilt der k-Wert für die
Beschreibung des konstanten Transmissionswärmestromes q; der jedoch in Realität nie
gegeben ist.
Dies wird auch von Hauser in [11] bestätigt. Dort
steht: "Folgendes ist vorauszuschicken: der k-Wert eines Bauteils beschreibt dessen
Wärmeverlust unter stationären, d.h. zeitlich unveränderlichen Randbedingungen. Die
Wärmespeicherfähigkeit und somit die Masse des Bauteils geht nicht in den k-Wert ein.
Außerdem beschreibt der k-Wert nur die Wärmeverluste infolge einer Temperaturdifferenz
zwischen der Raum- und der Außenluft. Die auch während der Heizperiode auf
Außenbauteile auftreffende Sonneneinstrahlung bleibt unberücksichtigt". Präziser
kann die einschränkende Gültigkeit des k-Wertes nicht beschrieben werden. Trotz dieser
klaren Aussage bleibt Hauser nach wie vor einer der führenden
"k-Wert-Dogmatiker".
Da der
Beharrungszustand bei Verwendung speicherfähigen Materials infolge der immer vorhandenen
Solarstrahlung jedoch nie eintreten kann (was innen an Wärmestrom hineingeht, geht
keineswegs außen wieder hinaus), ist der k-Wert nicht aussagefähig, die Berechnung
fehlerhaft, der k-Wert reine Fiktion. Deshalb steht auch in [10]:
"Beim Anheizen oder Auskühlen von Räumen oder bei
Sonnenzustrahlung liegen jedoch instationäre Verhältnisse vor, so dass diese durch die
Werte 1/L (oder R in m²K/W) und k (oder U in W/m²K) nicht erfaßt werden".
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 Abb.
17: Temperatur-Amplituden-Verhältnis
Instationäre Verhältnisse wirken sich auch günstig auf die
Behaglichkeitskriterien im Innenraum aus. Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis (TAV)
beschreibt die Dämpfung außenseitiger Temperaturschwankungen, während die
Phasenverschiebung die gedämpften Temperaturschwankungen zeitlich nach hinten versetzt [10]. Je nach Baustoff ergeben sich recht unterschiedliche Ergebnisse. Ein
TAV von 0,1 (20 K Außentemperaturschwankung wird innen mit 2 K Temperaturschwankung
wirksam) werden etwa durch 20 cm Holz, 36,5 cm Leicht- und Gasbeton (in etwa auch durch
massive Ziegel) und etwa 50 cm Schwerbeton erzielt.
Wärmedämmstoff dagegen muß bei Abmessungen von etwa 12 bis 16 cm
(dies sind bereits effizienzlose und damit unwirtschaftliche Dämmstoffstärken) mit
Temperatur-Amplituden-Verhältnissen von 0,8 bis 0,9 belegt werden (eine
Außentemperaturschwankung von 20 K wird innen mit 16 bis 18 K Temperaturschwankung
wirksam). Reine Leichtkonstruktionen aus Dämmstoff führen zu einem ausgesprochenen
"Barackenklima". In solchen Fällen wird nun versucht, durch eine aufwendige und
kostenintensive technische Gebäudeausrüstung diese Mißstände zu
"bereinigen". Leichter (und billiger) wäre es, für die Außenkonstruktion
speicherfähiges Material zur Dämpfung und Pufferung vorzusehen.
|
 Abb.
18: Abschotten von der Solarstrahlung
Ein Wärmedämmverbundsystem verhindert die kostenlose Nutzung der
Solarenergie durch eine Massivwand. Dies zeigt sehr anschaulich eine Forschungsarbeit des
IBP [14]. Die besondere Temperaturverteilung der 13.00 Uhr Kurve eines
WDV-Systems mit äußeren Oberflächentemperaturen von ca. 60°C läßt hier für die
Massivwand lediglich die Speicherung von knapp 100 Wh/m²d zu; die Dämmung schafft gerade
30 Wh/m²d. Den Hauptanteil übernimmt mit ca. 720 Wh/m²d die 2 cm Putz- schicht. Die
Massivwand wird also durch das WDV-System an der energiebringenden kostenlosen Speicherung
der Solarstrahlung abgeschottet.
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Abb. 19: Simulationsmodelle ohne Solarstrahlung
Die durch Absorption zusätzlich gewonnene Solarenergie wird bei den
dynamischen Simulationsmodellen nicht erfaßt, da von "instationären"
Temperaturverläufen der angrenzenden Lufttemperaturen ausgegangen wird und nicht von den
Oberflächentemperaturen der Außenwand, die infolge der Absorption wesentlich höher als
die Lufttemperaturen sind. Die absorbierte Solarstrahlung wird also nicht berücksichtigt.
Die Wand wird damit weiterhin stationär gesehen, es werden konstante Wärmeströme
angenommen, es bleibt damit alles beim alten. Der k-Wert wird mit dieser fehlerhaften
Behandlung wieder für gut gehalten. Dies bedeutet jedoch eine Täuschung des Kunden und
der Verbraucher.
Fragt man nach dem Grund für die konsequente Ignoranz dieser
gesicherten Aussagen in [10], [30] und [33]
sowie für den in der Bauphysik vorherrschenden k-Wert-Dogmatismus, so ist dieser in [8] zu finden, dort steht: "Diese Diskussionen (um den k-Wert)
erscheinen in Kreisen echter Fachexperten überflüssig, weil der k-Wert bzw. der
Wärmedurchlaßwiderstand seit Jahrzehnten in der Wärmetechnik und in der Heizungstechnik
unumstritten und mit Erfolg verwendet worden war".
Damit wird doch nicht die Richtigkeit bewiesen. In der Heiztechnik
werden fehlerhafte Berechnungen (bei Massivbauten Überdimensionierungen) ausgeglichen
durch größere Stillstandszeiten; auch werden für extreme Klimaverhältnisse damit
Wärmepuffer geschaffen. Bei Leichtbauten jedoch treten durch die Unterdimensionierungen
bedenkliche Diskrepanzen in der Heizenergieversorgung auf - und die sind schon jetzt zu
registrieren.
Der begangene Fehler ist zu glauben, den k-Wert auch für die
quantitative Bestimmung des Heizenergiebedarfs heranziehen zu können. Dies aber muß aus
den angegebenen Gründen zu fehlerhaften Ergebnissen führen. Skandalös wird es
allerdings, wenn auf der Grundlage dieser falschen Berechnungen damit auch noch Bußgelder
verbunden sind, wie sie in der EnEV vorgesehen sind.
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 Abb.
20: Effektive k-Werte von Ziegelkonstruktionen
Hier werden die 36,5 cm dicken Konstruktionen vergleichend
dargestellt. Die sechs Materialien mit völlig unterschiedlichen rechnerischen k-Werten
konvergieren bei steigender absorbierter Solarstrahlung und laufen zwischen 110 und 120
W/m² in etwa zusammen. Der effektive k-Wert keff beträgt an dieser Stelle
sogar Null oder darunter - das heißt, dass sich Energiegewinne einstellen würden.
Bei einer durchschnittlich absorbierten Solarstrahlung von 60 W/m²
ergibt sich eine energetische Reihenfolge, die sich den k-Werten anpaßt, doch die großen
Unterschiede (k von 1.61 bis 0,41 W/m²K) werden stark gemildert. Abgesehen vom Vollziegel
liegen die erreichten keff Werte der übrigen Ziegelarten zwischen 0,15 und
0,45 W/m²K, eine Spanne, die im Reigen dieser unterschiedlichsten Ziegelmaterialien
durchaus als recht klein empfunden werden kann [25].
|
 Abb.
21: Effektive k-Werte von Ziegelkonstruktionen
Die auch sehr stark vertretenden 49 cm Außenwände werden hier
zusammengefaßt. Es zeigt sich, dass die völlig unterschiedlichen Ziegelmaterialien mit
rechnerischen k-Werten zwischen 1,29 und 0,31 W/m²K durch den Einfluß absorbierter
Solarstrahlung energetisch stark zusammenrücken. Bei einer absorbierten Solarstrahlung
etwa zwischen 100 und 110 W/m² gleichen sich die keff Werte an; diese Werte
kommen sogar unter Null zu liegen und signalisieren damit generelle Energiegewinne.
Bei einer absorbierten Solarstrahlung von 60 W/m² rücken die keff
Werte recht eng zusammen und liegen, abgesehen vom Vollziegel, zwischen 0,1 und 0,3
W/m²K. Dies ist ein Ergebnis, das die "rechnerische k-Wert-Minimiererei" doch
stark relativiert. Es sollte sich zum Gemeingut der Baufachleute herauskristallisieren,
dass monolithische Massivwände als Außenhaut durchaus vernünftige und attraktive
Ergebnisse liefern - in energetischer, aber auch in bauphysikalischer Hinsicht [44].
|
 Abb.
22: k-Wert-Funktion
Wird die Fehlerhaftigkeit des k-Wertes einmal außer acht gelassen,
dann gilt eine k-Wert- Berechnung nach DIN 4108 ausschließlich für den
Beharrungszustand, also nur für stationäre Verhältnisse. Die dafür geltende Formel zur
Berechnung des k-Wertes beschreibt mathematisch gesehen eine Hyperbel [24],
[29].
Das Typische einer Hyperbel ist: 4 bis 6 cm Dämmstoff erbringen
eine große k-Wert-Verbesserung, dagegen bedeutet eine Dämmung ab 8 bis 10 cm eine nur
noch sehr geringe zusätzliche Verbesserung, also kaum noch eine zusätzliche
Energieeinsparung. Bei kleinen Dämmstoffdicken liegt noch eine hohe Effizienz vor (mit
kleinem Aufwand wird ein großer Nutzen erzielt). Bei großen Dämmstoffdicken jedoch
liegt nur eine geringe Effizienz vor (mit großem Aufwand wird nur ein sehr kleiner Nutzen
erzielt). Die Tangente gibt den Grenzwert der Effizienz für einen k-Wert an [19].
Merksatz: Die k-Wert-Verbesserung verhält sich umgekehrt
proportional zur Dämmstoffdicke - eine Folge der Hyperbelform (im Gegensatz zum
Dämmstoffumsatz, der sich proportional zur Dämmstoffdicke verhält - zur Freude der
Dämm-Industrie).
|
|
Mit einem Dämmstoffpreis von 2,50 DM/m²cm und den
Vorgaben der Wärmeschutzverordnung 1995 heißt dieser Effizienzverfall für eine
Leichtwandkonstruktion in Mark und Pfennig (bei Heizölkosten von 0,80 DM/l):
5 cm Dämmstoff (12,50 DM/m²) bedeuten Heizkosten von 4,80 DM/m²a
(Konstruktionsfläche),
10 cm Dämmstoff (25 DM/m²) bedeuten Heizkosten von 2,40 DM/m²a (Konstruktionsfläche),
20 cm Dämmstoff (50 DM/m²) bedeuten Heizkosten von 1,20 DM/m²a (Konstruktionsfläche ),
40 cm Dämmstoff (100 DM/m²) bedeuten Heizkosten von 0,60 DM/m²a (Konstruktionsfläche),
Fazit: Eine Verdoppelung des Aufwandes bewirkt die Halbierung des
Nutzens.
Werden die Differenzbeträge betrachtet, so ist festzustellen:
Zeile 2: 12,50 DM/m² Mehrkosten reduzieren die Heizkosten um 2,40
DM/m²a,
Zeile 3: 25 DM/m² Mehrkosten reduzieren die Heizkosten um 1,20 DM/m²a,
Zeile 4: 50 DM/m² Mehrkosten reduzieren die Heizkosten um 0,60 DM/m²a.
Man muß also immer mehr Geld für Dämmstoff ausgeben, um dafür
immer weniger an Heizkosten einzusparen. Diesen Widersinn muß sich ein jeder erst einmal
wirklich klarmachen; es geht wirklich an den Geldbeutel des Kunden. Die
Unwirtschaftlichkeit wird beim "heutigen Anforderungsniveau" zum Normalfall.
Trotzdem werden für Niedrigenergie- und Passivhäuser 40 bis 60 cm Dämmstoff empfohlen.
Da eine Dämmstoff-Massierung energetisch nichts bewirken kann, also auch keine
zusätzliche Energie eingespart wird, können natürlich bei dieser Nutzlosigkeit dann
auch keine zusätzlichen CO2-Minderungen erzielt werden. Das vorgegebene Ziel
einer Umweltentlastung ist nur eine Mär. Es mutet dann wie Hohn an, diese unsinnigen
Konstruktionen als "Energie effizientes Bauen" zu bezeichnen.
Um jedoch den Bauschaffenden die nicht vorhandenen
Energieeinsparungen glaubhaft zu machen, wird auf diesem Gebiet unvorstellbar viel
geflunkert, Mogelpackungen beherrschen die Szene. Große prozentuale Gewinne werden
präsentiert, die jedoch bei Kenntnis der absoluten Zahlen zu einem Nichts
zusammenschrumpfen. Die obige letzte Zeile erbringt auf dem Papier immerhin
50% Energieeinsparung! [44].
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 Abb.
23: Primärenergieverbrauchskurve
Wie ist das hier offerierte "Minimum" zu beschreiben? [12]. Die Abszisse kennzeichnet den durch die Dämmstoffdicke d
charakterisierten Materialaufwand (Kosten), die Ordinate zeigt den durch den k-Wert
repräsentierten Nutzen, den Energieverbrauch (besser "-bedarf", da gerechnet
wird). Die Kurve setzt sich zusammen aus einer Hyperbel (Energiebedarf), einer Geraden
(Herstellungsenergie für Dämmstoff) und einem konstanten Wert, der allerdings auf die
Lage des Minimums keinerlei Einfluß hat; schon allein dies scheidet das Minimum als Maß
für Effizienz, für Wirtschaftlichkeit, aus. Allein durch die Überlagerung der Hyperbel
mit der Geraden entsteht ein Minimum. Es ist deutlich erkennbar, dass eine Dämmung über
6 bis 8 cm kaum mehr einen zusätzlichen Nutzen erbringt. Viel Dämmstoff einzubauen, ist
also im höchsten Grade ineffizient. Im Knickpunkt der Hyperbel geht das energie- und
kostensparende Bauen in das energieverschwendende und kostenverteuernde Bauen
über. Superdämmungen bedeuten energetischen Betrug.
Der Begriff "Minimum" ist ein typischer Fall von
sophistischer Argumentation. Es ist deshalb wiederum ein kapitaler Denkfehler, wenn es
dann in [7] heißt: "Dieser Minimumpunkt repräsentiert den
wirtschaftlich optimalen Wärmedurchlaßwiderstand". Dieser Irrtum geistert durch
alle "Wirtschaftlichkeitsüberlegungen". Minimum und Effizienz sind zwei
unterschiedliche Begriffe und bedeuten etwas völlig Unterschiedliches.
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Abb. 24: Minimum oder
Effizienz
Das Minimum ist die Stelle des "geringsten"
Ordinatenwertes. Der Abszissenwert (Dicke der Dämmung) interessiert bei der Ermittlung
des Minimums weniger, eine Aussage über den erforderlichen Aufwand wird also nicht
gemacht. Am Anfang der Kurve wird mit wenig Aufwand noch ein großer Nutzen erzielt
(steiler Abfall); dieser Nutzen wird aber immer geringer und am Punkt des Minimums
erbringt ein zusätzlicher Aufwand überhaupt keinen zusätzlichen Nutzen mehr. Danach
aber wird die Sache widersinnig. Bei weiterem Aufwand wird weniger als vorher erreicht,
die Kurve steigt wieder an; eine Lösung in diesem Bereich bedeutet grenzenlose Täuschung
und Verdummung der Kunden.
Das Minimum kennzeichnet also den Punkt, an dem der Widersinn der
Entscheidungen beginnt und ist deshalb keinesfalls ein Punkt "optimaler
Wirtschaftlichkeit" [19]. Aber gerade diesem Irrtum unterliegt
Eicke-Hennig (IWU-Darmstadt) und Feist (Passivhaus-Institut Darmstadt), wenn sie
"diesen Bereich" der Baufachwelt mit der Begründung empfehlen, eine 3%ige bzw.
5%ige Abweichung sei annehmbar. Derart Widersinnigeres gibt es nicht. Statt
Minimumsphilosophie muß die Effizienz gelten.
Hinweis: Die nicht vorhandene Wirtschaftlichkeit liegt an der
Effizienzlosigkeit kleiner k-Werte und diese wiederum am zu geringen Nutzen, nicht aber am
zu hohen Aufwand, wie oft gemeint und behauptet wird. Dieser geringe Nutzen ist
bekanntermaßen und unwiderlegbar funktionell-mathematisch bedingt, daran gibt es nichts
zu deuteln [19], [22].
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|
Energieausbeute einer 0,1 W/m²K Differenz
Die quantitative Bedeutung des k-Wertes wird arg überschätzt. Das
gegenseitige Ausmanövrieren mit k-Werten oder das Unterbieten um Minibeträge (z.B. für
die Dachfläche statt bisher 0,3 W/m²K nun in der WSchVO 95 0,22 W/m²K) erzielt kaum
energetische Vorteile, erzwingt jedoch gewaltige investive Mehrkosten. Eine Verbesserung
um 0,1 W/m²K erbringt für 100 m² Außenfläche:
- gerade das energetische Äquivalent einer 60 W Lampe,
- bei Kosten von 0,65 DM/l Heizöl gerade einmal 0,50 DM/m²a an
Heizkosteneinsparung.
Eine Verbesserung um 0, 1 W/m²K erfordert
- von 1,2 nach 1,1 W/m²K eine zusätzliche Dämmstoffdicke von 0,3 cm,
- von 0,5 nach 0,4 W/m²K eine zusätzliche Dämmstoffdicke von 2 cm
- von 0,3 nach 0,2 W/m²K eine zusätzliche Dämmstoffdicke von 7 cm
- von 0,2 nach 0,1 W/m²K eine zusätzliche Dämmstoffdicke von 20 cm
Der Effizienzabfall kleiner k-Werte ist gewaltig: Die sich daraus
ergebende zwangsläufige Zwecklosigkeit von "Superdämmungen" liegt an der
Tragik der Hyperbel. Kleine k-Werte dienen also nur der Umsatzsteigerung, kaum der immer
ständig geforderten Energieeinsparung [44]. Dämmstoffmassierung
bedeutet letztendlich Betrug am Verbraucher.
1.5 Lüftung und Luftdichtheit
Die Luftdichtheit der den Innenraum umgebenden Bauteile (Wand,
Decke) wurde schon seit jeher gefordert. Neben den eventuellen Zugerscheinungen war dies
notwendig, um Kondensat in der Konstruktion infolge Abkühlung der nach außen strömenden
warmen Innenraumluft zu vermeiden. Bei Massivbauten ist die Luftdichtheit gewährleistet
(verputzte Außenwand und Massivdecke). Bei Skelettbauten jedoch läßt sich eine
vollkommene Luftdichtheit konstruktiv/technisch nur schwer herstellen. Deshalb war es bei
der Leichtbauweise bisher Stand der Technik, belüftete Konstruktionen zu wählen, damit
eventuelles Kondensat ab- und weggelüftet werden konnte (hinterlüftete Wand- bzw.
belüftete Dachkonstruktionen).
Mit der "Abschaffung" der belüfteten Konstruktion durch
praxisfremde, gewinnorientierte Bauphysiker entstehen bei Leicht- und
Skelettkonstruktionen infolge der konstruktiv nicht zu vermeidenden Luftundichtheit
Feuchteschäden durch Luftströmung. Dies macht die unbelüftete Leicht- und
Skelettkonstruktion insgesamt mehr als fragwürdig.
Anstatt nun bei solchen "windigen" Konstruktionen zwecks
Schadensvermeidung zur belüfteten Konstruktion zurückzukehren, wird in alter Manier (ein
Fehler wird durch einen zweiten Fehler zu beheben versucht) die
"Luftdichtheitsprüfung", die Messung der Luftdichtheit mit Blower-Door,
geboren. Zur Begründung werden die damit zusammenhängenden Energieverluste, nicht aber
die zu erwartenden Feuchteschäden genannt. Hier geschieht Verschleierung der
tatsächlichen Gründe durch Informationsselektion, denn die durch Luftundichtheit
entstehenden Energieverluste sind vernachlässigbar klein.
|
 Abb.
25: Luftdichtheit senkt den Energieverlust
Die Wärmeschutzverordnung 95 berücksichtigt einen 0,8 fachen
Luftwechsel, dies entspricht einem stündlichen Luftvolumenstrom von 2 m³/m² Wohnfläche
(VL = 0,8 V und AN = 0,32 V). Diese 2 m³ lassen eine eventuelle
Luftundichtheit der Außenhülle energetisch wirklich kümmerlich erscheinen. Eine
Luftundichtheit, die z.B. einen Luftvolumenstrom von 15 m³/h nach sich zieht [40], entspricht nach der Wärmeschutzverordnung genau dem vorgesehenen
Luftvolumenstrom für 7,5 m² Wohnfläche; energetisch gesehen also überhaupt keine
Katastrophe. Wenn keine Feuchteschäden entstünden, würde damit sogar eine Grundlüftung
gewährleistet werden, wie dies in früheren Jahren bei den undichten Fenstern der Fall
war.
Insofern bedeutet z.B. der Slogan "Luftdichtheit senkt den
Energieverlust", mit dem Büros für die "Blower-Door-Messung" werben, eine
bewußte (oder aus Unwissenheit unbewußte) Irreführung des Kunden. Allerdings eröffnet
sich hier ein vielversprechender Markt, der bei Beachtung der "allgemein anerkannten
Regeln der Technik" erst gar nicht entstehen würde. Dieser Markt wird nun auch noch
vom Verordnungsgeber in der EnEV unterstützt und gefördert, indem bei einer Blower-Door
Messung irrigerweise reduzierte Luftwechselraten und höhere k-Werte "zulässig"
sind.
|

Abb. 26: Molliersche Diagramm
Das Molliersche Diagramm, das in jedem Heizungslehrbuch enthalten ist,
zeigt die naturgesetzlichen Zusammenhänge zwischen Temperatur (°C), rel. Feuchte (%),
Wasserdampfgehalt (g/kg tr.L.) und Wärmeinhalt (Wh/kg tr.L.) [44].
Besonders wichtig wird der Umstand, dass feuchte Luft als wesentliche Voraussetzung für
Kondensatschäden besonders viel Energie besitzt. Eine Raumluft mit 20°C und 50% rel.
Feuchte enthält 10,8 Wh/kg tr.L. Wird nun diese Luft ausgetauscht (5°C und 80 % rel.
Feuchte mit einem Wärmeinhalt von 4,4 Wh/kg tr.L.), so muß für die frische Außenluft
eine zusätzliche Energie von (10,8 - 4,4) = 6,4 Wh/kg tr.L. aufgebracht werden. Wird
dagegen nicht gelüftet und die rel. Feuchte der 20°C warmen Raumluft steigt dadurch auf
z.B. 90% an (Wärmeinhalt 14,9 Wh/kg tr.L.), so wird dafür eine Energie von (14,9 - 10,8)
= 4,1 Wh/kg tr.L. erforderlich. Dies sind immerhin 64% der für frische, kalte Außenluft
notwendigen Energie. Wird nun diese feuchte Luft hinausgelüftet, dann wird damit viel
mehr Energie verbraucht als bei rechtzeitiger Lüftung; dies geschieht z.B. auch bei der
Stoßlüftung. Damit aber ein Ansteigen der Feuchte vermieden wird, muß permanent, muss
stetig gelüftet werden - das "undichte Fenster" war damit energetisch die
einzige kostengünstig richtige Lösung.
Fazit: Nichtlüften bedeutet Energieverschwendung, spart also keine
Energie, sondern verbraucht sie.
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|
2 Widersprüche in der
Energieeinsparverordnung
Die
Energieeinsparverordnung soll dafür sorgen, noch mehr Energie einzusparen. Die
methodischen Fehler der bisherigen Wärmeschutzverordnungen werden jedoch nicht bereinigt,
so dass weiterhin nur ein diffuses, schwammiges Gebilde herauskommt. Hier sei besonders
auf [41] hingewiesen.
2.1 Methodische und inhaltliche Mängel
Die Ermächtigungsgrundlage zum Erlaß der Wärmeschutzverordnungen
und der EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), enthält im § 5 (1) das
Wirtschaftlichkeitsgebot, im § 5 (2) das Härtefallgebot:
(1) "Die in den Rechtsverordnungen ...aufgestellten
Anforderungen müssen ...wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als
wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der
üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden
können."
Fazit: Damit muss der Schluß gezogen werden, dass unwirtschaftliche
Energiesparmaßnahmen gesetzwidrig sind; sie können - und müssen - unterbleiben. Die
Auslegung des § 5 (1) läßt keine andere Möglichkeit zu [23].
(2) "In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag
von den Anforderungen befreit werden kann, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer
Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen
Härte führen".
Dieser Absatz (2) findet sich deshalb im § 14 der
Wärmeschutzverordnung 95 und auch im Entwurf der EnEV § 17 "Härtefälle" [5] wieder und ermöglicht eine Befreiung [23], [29], [34].
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Unwirtschaftlichkeit. Da in der Mehrzahl die k-Wert-Anforderungen an den Wärmeschutz
unwirtschaftlich sind, kann fast von einem generellen Zwang zur Befreiung nach § 14
WSchVO 1995 ausgegangen werden. Die Anforderungen in der WSchVO 1995 und dann besonders
die der EnEV 2000 sind gemäß EnEG schlichtweg gesetzwidrig. Der Grund liegt in der
mathematisch bedingten Hyperbeltragik des k-Wertes. Die Effizienz nimmt mit dem Quadrat
der k-Werte ab, Superdämmungen sind somit hinausgeworfenes Geld; das ist Mathematik.

Mehrkostennutzenverhältnis - Tabelle 2 -
Das Maß für die Wirtschaftlichkeit ist das
Mehrkostennutzenverhältnis (MNV), das vom Zinssatz, von der jährlichen Verteuerung und
der anzustrebenden Amortisationszeit abhängt. Als überschlägiges Richtmaß kann ein MNV
von 20 angenommen werden, das die "Divergenz" anzeigt; eine solche Maßnahme
amortisiert sich nie - Amortisationszeit = 00 [24], [31].
|
|
Tabelle 3: Wirtschaftliche k-Werte
Aus
der Hyperbel-Funktion läßt sich die wirtschaftliche Grenze des k-Wertes ableiten.
Darunter liegende k-Werte sind demzufolge unwirtschaftlich. Dieser Grenzwert wird allein
aus dämmstoffspezifischen und ökonomischen-finanzmathematischen Werten abgeleitet [24], [31].
Die Tabelle 3 verschafft einen Überblick über die Größenordnungen dieser
Grenzwerte, die sich nach der Wirtschaftlichkeit (MNV = 12), nach dem gerade noch
tolerierbaren Grenzbereich der Wirtschaftlichkeit (MNV = 15) und nach dem Kriterium der
Divergenz (MNV = 20), darüber hinaus für die Wand (t = 1), für das Dach (t =
0,8) und für den Keller (t = 0,5)
ergeben. Dabei werden folgende Werte als konstant angenommen:
100 l = 4 W/mK; e = 5,0 (kl = 0,65 DM/l Heizöl) und a = 1 (keine
empirischen Korrekturen bezüglich des Wärmebrückeneffektes und der absorbierten
Solarstrahlung).
Tabelle 3: Der Dämmstoff-Grenzwert kg (W/m²K) für die Wand, für
das Dach und den Keller bei unterschiedlichen wirtschaftlichen Wertungen (MNV) und
unterschiedlichen Dämmstoffkosten ki (DM/m²cm).
| |
Wand |
Dach |
Keller |
| ki |
MNV |
MNV |
MNV |
| DM/m2cm |
12 |
15 |
20 |
12 |
15 |
20 |
12 |
15 |
20 |
| 1,80 |
0,35 |
0,31 |
0,27 |
0,39 |
0,35 |
0,30 |
0,49 |
0,44 |
0,38 |
| 2,00 |
0,37 |
0,33 |
0,28 |
0,41 |
0,37 |
0,32 |
0,52 |
0,46 |
0,40 |
| 2,20 |
0,38 |
0,34 |
0,30 |
0,43 |
0,38 |
0,33 |
0,54 |
0,48 |
0,42 |
| 2,40 |
0,40 |
0,36 |
0,31 |
0,45 |
0,40 |
0,35 |
0,57 |
0,51 |
0,44 |
| 2,60 |
0,42 |
0,37 |
0,32 |
0,47 |
0,42 |
0,36 |
0,59 |
0,53 |
0,46 |
| 2,80 |
0,43 |
0,39 |
0,33 |
0,48 |
0,43 |
0,37 |
0,61 |
0,55 |
0,47 |
| 3,00 |
0,45 |
0,40 |
0,35 |
0,50 |
0,45 |
0,39 |
0,63 |
0,57 |
0,49 |
| 3,50 |
0,48 |
0,43 |
0,37 |
0,54 |
0,48 |
0,42 |
0,68 |
0,61 |
0,53 |
| 4,00 |
0,52 |
0,46 |
0,40 |
0,58 |
0,52 |
0,45 |
0,73 |
0,65 |
0,57 |
| 4,50 |
0,55 |
0,49 |
0,42 |
0,61 |
0,55 |
0,47 |
0,77 |
0,69 |
0,60 |
| 5,00 |
0,58 |
0,52 |
0,45 |
0,65 |
0,58 |
0,50 |
0,82 |
0,73 |
0,63 |
| 5,50 |
0,61 |
0,54 |
0,47 |
0,68 |
0,61 |
0,52 |
0,86 |
0,77 |
0,66 |
| 6,00 |
0,63 |
0,57 |
0,49 |
0,71 |
0,63 |
0,55 |
0,89 |
0,80 |
0,69 |
Der kleinste k-Wert bei Beachtung der
Wirtschaftlichkeit (MNV = 12) liegt für Dämmstoffkosten von 1,80 DM/m²cm bei 0,35
W/m²K (Wand), bei 0,39 W/m²K (Dach) und bei 0,49 W/m²K (Keller). Mit steigenden
Dämmstoffkosten erhöht sich auch der Grenzwert und liegt für Dämmstoffkosten von 4,50
DM/m²cm (z.B. Perimeterdämmung im Keller) bei einem k-Wert von 0,77 W/m²K. Ein k-Wert
von 0,60 W/m²K führt hier zur Divergenz. Die wirtschaftlich zu akzeptierenden k-Werte
liegen weitgehend über den heute infolge der Wärmeschutzverordnung erzwungenen k-Werten;
sie sind demzufolge (fast) alle unwirtschaftlich. Bei dem verschärften Anforderungsniveau
des EnEV verschlimmert sich die wirtschaftliche Situation weiterhin beträchtlich.
Die aus wirtschaftlichen Gründen vorliegende Effizienzgrenze und
damit der nach unten limitierte k-Wert wird durch folgende Formel bestimmt [19],
[24], [31].
(W/m²K)
kg = Wärmedurchgangskoeffizient als Grenzwert (W/m²K)
100 l = hundertfacher Wert der
Wärmeleitfähigkeit (W/mK)
ki = Kosten des Dämmstoffes (DM/m²cm)
MNV = Mehrkosten-Nutzen-Verhältnis (nach Tabelle 2, S. 50)
e = Energiekostenkoeffizient (E = 5,0
DM/m²a bei k = 1 W/m²K)
t = Temperaturkoeffizient (Wand: 1,0;
Dach: 0,8; Keller 0,5)
a = Regressionskoeffizient,
berücksichtigt u.a. Wärmebrückeneffekt und Solarabsorption (a<1)
Bemerkenswert ist, dass der Grenzwert für Dämmstoff sich nur aus spezifischen
Dämmstoffdaten ableiten läßt (100 l
und ki). Als Aufwand (Kosten) werden bei der Grenzwertdämmung also nur die
Dämmstoffkosten angesetzt. In der Praxis ergeben sich durch zusätzlich notwendige
bauliche Maßnahmen noch "begleitende". Kosten, die beim Nachweis der
Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen sind.
|
 Abb.27:
A/V Verhältnis und Volumen beim Kubus
Die Abhängigkeit des Anforderungsniveaus vom A/V -Verhältnis ist
methodisch widersinnig. Man meint, ein großes A/V-Verhältnis beschreibe differenzierte
und gestalterisch aufgelockerte Baukörper, ein kleines A/V-Verhältnis dagegen einen
kompakten, energiesparenden Baukörper. Dies stimmt nur für gleiche Gebäudevolumen,
stimmt also nicht generell. Diese Vorstellung aber wird nun unzulässigerweise
verallgemeinert und findet seit jeher als Maßstab für das Anforderungsniveau im
Wärmeschutz Berücksichtigung. Richtigerweise muß festgestellt werden: Ein Kubus als
extrem günstige Form energiesparenden Bauens kann völlig unterschiedliche A/V -
Verhältnisse aufweisen. Die Werte reichen von 0,25 (Kantenlänge 24 m mit etwa 13900 m³)
bis 1,0 (Kantenlänge 6 m mit etwa 220 m³). Die Werte umfassen also die ganze Bandbreite
der unterschiedlichen Anforderungen, die sich gemäß Wärmeschutzverordnung nach dem
A/V-Verhältnis richten. Die energetisch günstigsten Baukörper müssen also völlig
unterschiedliche Wärmeschutzanforderungen erfüllen, je nach geplantem Volumen [44].
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 Abb.
28: Wärmeschutzanforderungen Normalfall
Die Wahl normierter Einheitsdaten und die listenreiche Methodik
lassen das Energiebilanzverfahren wieder wie früher zu einem üblichen km-Verfahren,
diesmal kmeq-Verfahren, mutieren. Methodisch hat sich gegenüber der WSchVO
1982 also nichts geändert. Um einen geforderten mittleren k-Wert (kmeq) mit
dem km-Nachweis zu erreichen, sind k-Werte für die einzelnen Außenbauteile zu wählen.
Für die kF-Werte können infolge der einstrahlenden Sonnenenergie reduzierte
k-Werte eingesetzt werden. Maßgebend sind also nach wie vor wieder die k-Werte. Bei
speicherfähigen Außenwänden jedoch führen die k-Werte zu falschen Ergebnissen, da die
Gültigkeit nicht gegeben ist.
|
|
Welche Anforderungen sind nach der Wärmeschutzverordnung 1995 zu
erfüllen? Die konstanten Werte für die "internen Gewinne" (25 kWh/m²a) und
den "Lüftungswärmebedarf" (51,4 kWh/m²a) führen automatisch zu den
verbleibenden zulässigen "Transmissionswärmeverlusten", so dass sich in
Abhängigkeit vom A/V Verhältnis mittlere km-Werte ergeben, die zwischen 0,585 (A/V =
0,2) und 0,297 W/m²K (A/V = 1,05) liegen. Somit können auch hier wieder nur k-Werte den
geforderten Wärmeschutz erbringen; bei der EnEV ist es nicht anders - und k-Werte sind
kein Maß für den Heizenergieverbrauch [22], [44].
Anforderungen Q in der EnEV -Tabelle - 4:
Die Höchstwerte des Jahresheizenergiebedarfs sind in der Tabelle 4
aufgeführt:
Tabelle 4: Höchstwerte des Jahres-Heizenergiebedarfs
| A/V |
Jahresheizenergiebedarf Q'(kWh/m³a) |
Jahresheizenergiebedarf
Q"(kWh/m²a) |
| 1 |
2 |
3 |
| <= 0,2 |
12,80 |
40,00 |
| 0,3 |
15,06 |
47,06 |
| 0,4 |
17,32 |
54,12 |
| 0,5 |
19,58 |
61,18 |
| 0,6 |
21,83 |
68,23 |
| 0,7 |
24,09 |
75,29 |
| 0,8 |
26,35 |
82,35 |
| 0,9 |
28,61 |
89,41 |
| 1 |
30,87 |
96,47 |
| >= 1,05 |
32,00 |
100,00 |
Es werden vom Volumen V (neuerdings Ve) und von der
Nutzfläche AN abhängige Höchstwerte aufgelistet. Da das Verhältnis Nutzfläche zu
Volumen mit 0,32 festgelegt ist und das Verhältnis der beiden Anforderungsniveaus Q' zu
Q" ebenfalls 0,32 beträgt, ist es völlig egal, ob über das Volumen oder über die
Nutzfläche gerechnet wird; in beiden Fällen kommt das gleiche Ergebnis heraus. Ob nun
hohe oder niedrige Raumhöhen vorliegen, beim Nachweis spielt dies überhaupt keine Rolle.
Diese völlig unnötige Unterscheidung soll offensichtlich nur eine nicht vorhandene
Vielfalt vortäuschen. Insofern ist es eine Farce, wenn als Fußnote dann darauf
hingewiesen wird: "Die auf die Gebäudenutzfläche AN bezogenen Höchstwerte gelten
ausschließlich bei Gebäuden mit Raumhöhen bis einschließlich 2,60 m". So etwas
grenzt an Scharlatanerie und verdummt den Anwender.
Die durch die k-Wert-Dogmatik entstehenden falschen Berechnungen
sollen offensichtlich durch die Angabe des Jahres-Heizenergiebedarfs mit zwei Stellen
hinter dem Komma übertüncht werden; um damit eine nicht vorhandene Genauigkeit
vorzutäuschen. Praktisch kommt dabei nichts heraus. Die maximale Abweichung von 5/100 kWh
bedeuten 5/1000 l Heizöl und das macht bei einem Preis von 65 Pfennigen pro Liter dann
ganze 0,325 Pfennig im Jahr aus - man kann es auch übertreiben und sich lächerlich
machen.
Bilanzformel Q der EnEV
Der Jahres-Heizenergiebedarf Q für Gebäude ist nach DIN EN 832,
1998 [5] zu ermitteln und sieht wie folgt aus:
Q = Qh + Qw + Qt - Qr
Dieser Wert muß der Tabelle 1 im Anhang 1 der EnEV genügen. Diese
Tabelle ist die analoge Tab. 1 der WSchVO 95, die dort jedoch nur den Wert QH"
(hier Qh) beinhaltet.
Qh: Der Jahres-Heizwärmebedarf. Diese Größe ist
identisch mit dem QH"-Wert der WSchVO 95 und darf nur 92% der Q-Werte nach
Tab. 1 betragen. Durch diese Regelung liegen die Werte der Tab.1 zwischen 36,8 (statt 40)
und 92 kWh/m²a (statt 100kWh/m²a). Damit wird inkognito, nur per Definition, eine
weitere Verschärfung der k-Werte erreicht. Immerhin werden die vergleichbaren Werte von
54 auf 36,8 kWh/m²a (um 31,9 % reduziert) und von 100 auf 92 kWh/m²a (reduziert um 8%)
verändert. Die Entwurfsfassung vom Dez. 1998 enthielt in 2.1 noch die vereinfachte
Berechnung für Qh, jetzt fehlen diese Formeln und es wird auf DIN EN 832 (30
Seiten) in Verbindung mit DIN V 4108 - 6 (verkürzte Entwurfsfassung 33 Seiten) verwiesen.
Die Anwendung wird komplizierter und unübersichtlicher; ein vollkommener Sieg der
Bürokratentechnokratie über den Ingenieur. Es wird deutlich: Durch Unüberschaubarkeit
und Verworrenheit von Rechenabfolgen wird systematisch der Verkauf von Programmen zur
(fehlerhaften) Berechnung des Wärmeschutznachweises vorbereitet. Ein großes
Verkaufsgeschäft mit CD-ROM-Scheiben winkt.
Qw: Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung. Für
Wohngebäude wird der konstante Wert von 4 kWh/m³a, für andere Gebäude mit 0 kWh/m³a
angesetzt. Zunächst einmal ist zu sagen: Konstante Werte können weggelassen werden, sie
"bereichern" nur unnötigerweise die Berechnung; zum anderen: Gerade der
Warmwasserverbrauch ist doch nicht überall konstant - und was geschieht bei den Gebäuden
nach § 1, Nr. 2 bis 10, liegt er dort denn überall bei Null? Die Berücksichtigung des
Warmwassers kumuliert vollends zur Farce, da der zulässige Jahres-Heizwärmebedarf Q der
Tab. 1 um die Warmwasserverbrauchswerte "überschritten werden kann". Was soll
dann die Einbeziehung des Warmwassers? Dies ist völlig unsinnig. Warum kann hier nur
wegen des Warmwasserbedarfs die maximale Begrenzung des Heizenergiebedarfs überschritten
werden? Dies widerspricht doch dem Grundgedanken, den Heizenergiebedarf von Gebäuden zu
begrenzen. Die Lösung ist einfach: Da es auch Bauvorhaben gibt, bei denen nun eben kein
rechnerisch angesetzter Wasserverbrauch vorliegt (Qw = 0 kWh/m²a), wäre bei
genereller Anhebung des zulässigen Heizenergiebedarfs zuviel Spielraum für die anderen
Energieverbrauchskomponenten, hier vor allem des Transmissionswärmebedarfs, vorhanden.
Die k-Werte könnten damit entlastet werden und dies widerspricht ja der Intention, mit
der EnEV auch viel Dämmstoff einzubauen. Es zeigt sich immer wieder: Dies ist eine
technisch unausgegorene, jedoch für bestimmte Industriezweige umsatzsteigernde
Verordnung!
Qt: Wärmeverluste des Heizsystems. Hier ist die Frage zu
stellen, wo denn diese Verluste bleiben? Es ist doch anzunehmen, dass sie im Gebäude
verbleiben und somit nicht als Heizsystem-Verluste, sondern als innere Wärmegewinne zu
betrachten sind. Diese "Verluste" werden doch als "zusätzliche
Heizkörper" wirksam.
Qr: aus der Umwelt genommene Wärme. Nirgends ist ein
Hinweis zu finden, dass absorbierte Solarstrahlung mittels Speicherung durch Außenwände
berücksichtigt wird. Aber eine solche Form der Nutzung "erneuerbarer Energien"
wird systematisch ignoriert; der Beharrungszustand vehement verteidigt, damit der k-Wert
bleibt und die Superdämmungen ihre Chance bekommen.
|
Abb. 29: Wärmebrücken
|
|
Die Temperaturverteilungen verlaufen bei monolithischen- und
Schicht- Konstruktionen unterschiedlich. Der geringste Wärmebrückeneinfluß wird bei
einer monolithischen Konstruktion wirksam, dagegen führt eine Schichtkonstruktion infolge
der ungünstigen Temperaturverschiebung zu sehr großen Wärmebrückeneffekten.
Die Zuordnung der veränderten k-Wert-Relationen infolge der
Wärmebrückeneffekte im Vergleich zum herkömmlichen rechnerischen k-Wert für einzelne
Konstruktionsarten wird hier exemplarisch gezeigt [13]. Deutlich ist
erkennbar, dass die absoluten Abweichungen bei großen k-Werten (Massiv-Konstruktionen)
klein, jedoch bei kleinen k-Werten (Dämmschichtkonstruktionen) recht groß sind. Die
prozentualen Verschlechterungen verhalten sich sogar exponential [20].
Es ist demzufolge methodisch falsch, in der EnEV konstante
Erhöhungen (0,05 bzw. 0,1 W/m²K) vorzusehen. Dabei sind die vorgesehenen Werte einmal
völlig unzureichend, zum anderen aber eine exzellente Benachteilung der monolithischen
Konstruktionen. Die für Außendämmungen zutreffenden Abweichungen müssen wesentlich
höher angesetzt werden - so reiht sich ein Fehler an den anderen.
Vereinfachtes Verfahren - Tabelle 5:
Der Entwurf der EnEV [5] enthält im § 3 (5) die
Möglichkeit, für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Vollgeschossen oder drei Wohnungen
und einem Fensterflächenanteil von 15 bis 30% das "Vereinfachte Verfahren"
anzuwenden. Die Tabelle 4 im Anhang 1 der EnEV enthält einzuhaltenden k-Werte, die in der
Tabelle 5 aufgelistet werden.
Das "Vereinfachte Verfahren" stellt Anforderungen an die
Außenbauteile, die für Dach und Grundflächen, unabhängig von der Ausführung der
Heizungsanlagen, k-Werte fordert, die mit 0,17 W/m²K (Dach) und 0,28 W/m²K (gegen
unbeheizte Räume und Erdreich) weit jenseits jeglicher Wirtschaftlichkeit liegen; hier
müssen die wirtschaftlichen Grenzwerte beachtet werden. Es liegt von Seiten des
Verordnungsgebers kein schlüssiger Nachweis vor, der die wirtschaftliche Realisierung
derartiger k-Werte dokumentiert.
Diese Festlegungen sind ein typischer Fall, wie ohne Rücksicht auf
den Aufwand Dämmstoffmengen eingebaut werden müssen, die energetisch kaum nennenswerte
zusätzliche Einsparungen erbringen. Es geht nicht um Energie, es geht um
Dämmstoffeinbau.
Tabelle 5: Begrenzung des Wärmedurchgangskoeffizienten von
Außenbauteilen
| Zeile |
Heizungs-
anlage |
Dichtheits-
nachweis |
Außen-
wände |
Fenster
etc. |
Geschoß-
decke, Dächer |
Erdreich,
unbeh. R. |
| |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
| Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser |
| 1 |
Standard |
nachgew. |
0,34 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| ohne N. |
0,24 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| 2 |
verbess.
Standard |
nachgew. |
0,44 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| ohne N. |
0,34 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| 3 |
optimierte
Ausführung |
nachgew. |
0,54 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| ohne N. |
0,44 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| Reihen-Mittelhäuser |
| 4 |
Standard |
nachgew. |
0,42 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| ohne N. |
0,32 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| 5 |
verbess.
Standard |
nachgew. |
0,49 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| ohne N. |
0,39 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| 6 |
optimierte
Ausführung |
nachgew. |
0,56 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| ohne N. |
0,46 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| Reihen-Endhäuser |
| 7 |
Standard |
nachgew. |
0,30 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| ohne N. |
0,20 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| 8 |
verbess.
Standard |
nachgew. |
0,38 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| ohne N. |
0,28 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| 9 |
optimierte
Ausführung |
nachgew. |
0,46 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
| ohne N. |
0,36 |
1,4 |
0,17 |
0,28 |
Bei den Außenwänden liegen die k-Werte je nach Lage und Bauform
zwischen 0,20 und 0,56 W/m²K. Dies führt automatisch zur Dämmschichtkonstruktion bzw.
zum WDV-System. Die bewährte monolithische Wand mit ihren vielen bauhygienischen und
bauphysikalischen Vorteilen verschwindet damit vom Markt.
Völlig abwegig ist die Regelung, dass ein Haus "mit
Dichtheitsnachweis" einen Bonus für die Außenwand von 0,1 W/m²K erhält. Damit
wird die Dichtheitsprüfung nach Anhang 4, Absatz 2 förmlich erzwungen - Erpressung wäre
hier ein adäquater Ausdruck.
Darüber hinaus werden die k-Werte der Außenwand gestaffelt nach
dem "Standard der Heizungsanlage". Dabei wird gemäß Tabelle 3 des Anhanges 1
der EnEV unterschieden:
1) Standard: NT-Heizkessel; <= 60°C Heizwasser; maximal 15 m in
Außenwandschlitzen.
2) verbesserter Standard: NT-Kessel; <= 50°C Heizwasser; nicht in Außenbauteilen.
3) optimierte Ausführung:
a) Brennwertkessel oder Fernwärme; <= 50°C Heizwasser; nicht in Außenbauteilen.
b) NT-Kessel; <= 60°C Heizwasser; Solaranlage mit Nachheizung; nicht in Außenbaut.
c) monovalente Wärmepumpe; <= 50°C Heizwasser; keine Anforderungen.
Je nach Wahl des "Heizungsanlagenstandards", wobei die
"optimierte Ausführung" erst einmal den Wirtschaftlichkeitstest bestehen
müßte, kann nun für die Außenwand aus dem reichhaltigen Katalog unterschiedlicher
Möglichkeiten ein k-Wert entnommen werden, wobei die kostengünstigeren Heizungsanlagen
sogleich mit kleineren und damit unwirtschaftlichen k-Werten verknüpft werden. Umgekehrt
werden k-Werte einer monolithischen Außenwand sogleich mit unwirtschaftlichen und teuren
Heizungsanlagen verknüpft. Unwirtschaftlichkeit wird damit zur
"Standardlösung". Auch werden damit die Voraussetzungen für das
Konfektionshaus von der Stange geschaffen (ein Baumarkt bietet bereits ganze Häuser an!).
Bestehende Gebäude - Tabelle 6:
Die Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender
Gebäude bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen (Anhang 3, Tab. 1 der
EnEV) sind hier in der Tabelle 6 aufgelistet.
Tabelle 6: Begrenzung des Wärmedurchgangskoeffizienten
| Zeile |
Bauteil |
§ 1, Abs. 1, Satz 1 |
§ 1, Abs. 1, Satz 2 |
| |
1 |
2 |
3 |
| 1 a) |
Außenwände |
UAW <= 0,45 |
UAW <= 0,75 |
| b) |
nach a, c, d |
UAW <= 0,35 |
UAW <= 0,75 |
| 2 a) |
Fenster (a, c) |
UW <= 1,7 |
UW <= 2,8 |
| b) |
Verglasungen (c) |
Ug <= 1,5 |
keine Anforderungen |
| 3 a) |
Decken, Dächer (4.1) |
UD <= 0,30 |
UD <= 0,40 |
| b) |
Dächer (4.2) |
UD <= 0,25 |
UD <= 0,40 |
| 4 a) |
Erdreich (a, d) |
UG/u <= 0,40 |
keine Anforderungen |
| b) |
Erdreich (b, c, e) |
UG/u <= 0,50 |
keine Anforderungen |
Bei bestehenden Gebäuden gilt grundsätzlich die Unzulässigkeit
und Fragwürdigkeit der nur für den Beharrungszustand geltenden k-Wert-Berechnungen mit
den daraus resultierenden Energiebedarfszahlen. Bei Altbauten mit Speichervermögen
versagt die stationäre Rechnung. Was hier formuliert wird, entbehrt jeder
wissenschaftlichen Grundlage.
|
|
Insofern sind die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten
wiederum nur fiktiv. Besonders kritisch sind folgende Regelungen:
Außenwände: Bei Fachwerk und bei einer Innendämmung muß ein k-Wert von
0,45 W/m²K eingehalten werden. Fachwerk wird entgegen restaurativer Erfahrungen somit
ohne Dämmstoff nicht auskommen. Eine Innendämmung ist aus bauphysikalischen und
hygienischen Gründen abzulehnen. Alle anderen Außenwände müssen einen k-Wert von 0,35
W/m²K erhalten. Dämmstoff ist also angesagt, Speicherung wird konsequent negiert.
Besonders ist hier Punkt d) zu nennen: Wenn der Außenputz bei einem Bauteil mit einem
k-Wert >= 0,9 W/m²K, also einer massiven, speicherfähigen Konstruktion, erneuert
wird, dann gilt ebenfalls ein k-Wert von 0,35 W/m²K. Die Protagonisten dieser EnEV kennen
also nur Dämmstoff und WDV-Systeme. Ein Altbau muß also verpackt und damit von der
Solarstrahlung abgekoppelt werden - ein bautechnischer Skandal. Was dies mit "Nutzung
der Solarenergie" zu tun hat, wissen nur die "k-Wert-Dogmatiker" mit ihrem
sektiererischen Beharrungsdenken.
Keller: Wenn für Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und
gegen Erdreich k-Werte von 0,4 bzw. 0,5 W/m²K gefordert werden, dann liegen diese Werte
infolge eines verminderten Temperaturgefälles jenseits der Wirtschaftlichkeitsschwelle.
Dächer: Auch bei Steil- und Flachdächern (k-Werte von 0,30 bzw.
0,25 W/m²K) wird der Wirtschaftlichkeitsnachweis nur schwer zu führen sein. Auch müssen
die konstruktiven Schwierigkeiten bedacht werden, die mit der Erfüllung dieser
Anforderungen einhergehen.
Da kleine k-Werte wegen der zu geringen
zusätzlichen Energieeinsparung immer zur Unwirtschaftlichkeit neigen, muß im einzelnen
geprüft werden, inwieweit die Wirtschaftlichkeit gemäß dem im EnEG enthaltenen
Wirtschaftlichkeitsgebots auch gegeben ist. Der § 8 (2), Satz 4 der
Wärmeschutzverordnung 1995 enthält noch folgende Aussage: "Die Sätze 1 und 3
gelten nicht, wenn im Einzelfall die zur Erfüllung der dort genannten Anforderungen
aufzuwendenden Mittel außer Verhältnis zu der noch zu erwartenden Nutzungsdauer des
Gebäudes stehen".
Hier also wurde noch klar darauf hingewiesen, dass die
aufzuwendenden Mittel im vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen müssen.
Ist dies nicht der Fall, dann gelten die formulierten Anforderungen nicht.
Wirtschaftlichkeit wird also an dieser Stelle noch akzeptiert.
In der EnEV stehen derartige Absätze nicht mehr. Der Grund ist
leicht zu erraten: Die Anforderungen sind weitgehend unwirtschaftlich.
2.2 Absurde Beispielrechnung
Im Anhang 1, Absatz 2 der EnEV wird das Rechnungsverfahren zur
Ermittlung des Jahres- Heizenergiebedarfs Q vorgestellt; die Berechnung hat demzufolge
nach DIN EN 832 zu erfolgen. Diese DIN-Norm vom Dezember 1998 enthält 30 Seiten und
verwirrt mit ihren Aussagen mehr als sie aufklärt; sie ist deshalb völlig unpraktikabel.
Darüber hinaus ignoriert sie auch die Speicherfähigkeit von Außenbauteilen; der k-Wert
ist damit nur für den Beharrungszustand anwendbar. Fälschlicherweise steht im Anhang
D.5.1 der DIN-EN 832 über die "Solaren Wärmegewinne von opaken Teilen der
Gebäudehülle": "Die jährlichen solaren Nettowärmegewinne ... können
vernachlässigt werden". Durch die vielen methodischen und inhaltlichen Fehler werden
somit Ergebnisse "berechnet", die weit ab von realistischen Sachverhalten
liegen.
Solche "Phantomrechnungen" werden im Anhang zur EN 832
sogar bestätigt. Der Anhang K behandelt die "Fehlerfortpflanzung", wobei das
Gaußsche Fehlerfortpflanzungsgesetz ja die Folgen nicht zu vermeidender
Meßungenauigkeiten beschreibt, aber nicht, wie hier in der DIN-EN 832 vorliegend, auf
"methodische Fehler" und ungenaue, realitätsferne Daten angewendet werden kann.
Es ist höchst irrelevant, bei methodischen Fehlern sich auf Gauß berufen zu wollen.
Immerhin heißt es, dass bei "geringen Abweichungen beim
Wärmeverlust schon große Abweichungen im Ergebnis zu verzeichnen sind". Aber gerade
die Abweichungen infolge der Ungültigkeit der k-Werte als "Maß der
Wärmeverluste" sind besonders groß - somit kann die ganze Rechnung nach DIN EN 832,
und damit natürlich auch nach der EnEV, nicht stimmen. Es ist geradezu perfide, mit
solchen Zugeständnissen nun selbst auf die Unzuverlässigkeit der Berechnung aufmerksam
zu machen.
Diese Unzulänglichkeit der Berechnung wird auch im Anhang L
"Beispielrechnung" dokumentiert. Die Tabelle L 9 listet die
Heizwärmebedarfswerte für die einzelnen Monate und den Gesamtbetrag auf und enthält
auch das Ergebnis für die Heizperiode.
Das Ergebnis ist in beiden Fällen: 30000 MJ ± 13000 MJ oder in
kWh: 8333 kWh ± 3611 kWh
Mit einer solchen Abweichung werden alle bisherigen Berechnungen in
den Ingenieurwissenschaften verhöhnt. Eine Abweichung um ± 43,3 % ist ein Skandal.
Immerhin liegen mögliche Ergebnisse dann zwischen 4722 kWh und 11944 kWh, immerhin das
2,53 fache. Ein solches Ergebnis kann nicht ernst genommen werden; die ganze DIN-EN 832
gehört deshalb in den Papierkorb.
Wird darüber hinaus bei einem Volumen von 279,6 m³ (Innenraum +
Wintergarten) über den Faktor 0,32 die Nutzfläche von 89,5 m² berücksichtigt, so
ergibt sich ein Heizwärmebedarf von 93,1 kWh/m²a ± 40,3 kWh/m²a. Die möglichen
Ergebnisse liegen dann zwischen 52,8 kWh/m²a und 133,5 kWh/m²a.
Es ist ein Witz, mit einem solchen Ergebnis die Baufachwelt
beglücken zu wollen. Eine derartige Streuung entbehrt jeder soliden wissenschaftlichen
Arbeit. Aber die Werte selbst sind bereits eine Verhöhnung. Wo bleibt hier die 25 bis 30
%ige Verbesserung gegenüber der Wärmeschutzverordnung, die bereits Werte zwischen 54 und
100 kWh/m²a vorschreibt?
Auch kann der geforderte "Energiebedarfsausweis" bei
solchen haarsträubenden Ergebnissen überhaupt nicht ernst genommen werden. Die Juristen
finden jedenfalls hier ein reichhaltiges Betätigungsfeld vor, wenn der Kunde, wie ihm ja
immer vorgegaukelt wird, die dort angegebenen "Bedarfswerte" einmal juristisch
einfordern sollte.
Ausnahmen und Härtefälle
Wer verantwortungsbewußt als Architekt und Planer gegenüber seinem
Bauherrn handelt und die unwirtschaftlichen Konstruktionen vermeiden will, dem eröffnen
sich Möglichkeiten, sich generell von den Anforderungen befreien zu lassen [29],
[34].
Bei der Brüchigkeit des gesamten EnEV-Gefüges muß deshalb, wenn
es soweit kommt, die ganze Aufmerksamkeit verstärkt den Möglichkeiten gewidmet werden,
sich dem Diktat dieser EnEV (der Aktualität wegen werden die entsprechenden Passagen der
Wärmeschutzverordnung ebenfalls genannt, denn hier wird es genau so wichtig) zu
entziehen.
Bei Baulichen Änderungen bestehender Gebäude
bietet die WSchVO 1995 § 8, Absatz (2) folgende Möglichkeit: Die Sätze 1 und 3 im
Absatz (2) verweisen auf die Anforderungen gemäß Anlage 3, Tabelle 1 (Einbau, Ersatz und
Erneuerung von Bauteilen). Der Satz 4 lautet dann sinngemäß: "die Sätze 1 und 3
gelten dann nicht, wenn zur Erfüllung dieser Anforderungen die aufzuwendenden Mittel in
keinem Verhältnis zu der noch zu erwartenden Nutzungsdauer stehen". Das heißt im
Klartext:
Wenn im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die
Amortisationszeit der Aufwendungen größer als die Restnutzungsdauer des Gebäudes ist,
dann gelten diese Anforderungen der Anlage 3, Tabelle 1 nicht. Man kann somit ohne
weiteres davon abweichen. Diese Möglichkeit besteht bei der EnEV allerdings nicht, dieser
Passus wurde gestrichen.
Ausnahmen werden im § 16 (1) der EnEV [WSchVO 1995 analog im § 11
(2)] behandelt. Absatz (1) lautet: "Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger
besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung
das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
führen würde, lassen die nach Landesrecht zuständigen Stellen Ausnahmen zu".
Neben Baudenkmälern wird auch bei erhaltenswerter
Bausubstanz zugestanden, dass ein unverhältnismäßig hoher Aufwand Ausnahmen, also
Abweichungen von der Wärmeschutzverordnung, zulassen. Dies bedeutet letztendlich auch
hier, dass die Wirtschaftlichkeit das Maß für die Bemessung ist und diese bei einer
Baumaßnahme gegeben sein muß. Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im EnEG und
damit auch des ökonomischen Grenzwertes kg (s. Tabelle 3) wird damit
eingefordert. Diese Ausnahmen stehen einem also rechtlich zu.
Absatz (2) der EnEV [WSchVO 1995, sinngemäß Absatz (3)] lautet:
"Soweit durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen die Ziele dieser
Verordnung im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen
Stellen auf Antrag Ausnahmen zu. In einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der
Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt werden, unter welchen
Bedingungen die Voraussetzungen nach Satz 1 als erfüllt gelten".
Dieser Absatz besteht aus zwei Sätzen. Die Anwendung des Satzes 1
bietet zwei Möglichkeiten:
1) Da die in Anlage 1, Tabelle 4 und Anlage 3, Tabelle 1 der EnEV
[WSchVO 1995 entsprechend Anlage 1, Tabelle 2 und Anlage 3, Tabelle 1] geforderten k-Werte
eine effiziente und aufwandsminimierende Erfüllung der WSchVO durch optimale Verteilung
dieser k-Werte nicht berücksichtigt (die Streuung ist z.T. derart groß, dass
Investitionsmittel förmlich vergeudet werden), kann eine Änderung der k-Werte hier
Abhilfe schaffen [44].
2) Wenn bei den Außenkonstruktionen durch Wahl eines
speicherfähigen Materials die Solarabsorption, die erhebliche Reduzierungen des
Heizwärmebedarfs nach sich zieht, mit berücksichtigt werden kann, dann werden effektive
k-Werte erreicht, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung leicht erfüllen. Durch
Berücksichtigung des Speichervermögens einer Außenwand werden die stationären k-Werte
durch einen Bonus-Anteil verringert. In der Fachliteratur ist dies als Solargewinnfaktor
bekannt [14]. Dieses Vorgehen wird durch Heizenergieverbrauchsanalysen
von Altbauten untermauert, ist fachlich-technisch legitim und würde die Erfüllung der
Anforderungen "durch andere Maßnahmen" nachweisen [30], [33].
Bedauerlicher Nebeneffekt: Alle diese konstruktiv sinnvollen Wege
mit effizienten baulichen Lösungen bedürfen der besonderen Genehmigung, während die
gemäß Wärmeschutzverordnung geforderten uneffektiven und damit willkürlich
ausgewählten baulichen Lösungen sofort möglich sind! (Ein vollkommener Sieg der
Bürokratie über die Sachlichkeit!).
Der Satz 2 enthält viel Zündstoff, denn in der WSchVO 95 ist er
noch nicht enthalten. Immerhin bestimmt hier die "Bundesregierung" in einer
Verwaltungsvorschrift, was unter Satz 1 zu verstehen ist und es ist auch schon geäußert
worden, dass "Solargewinne von Außenbauteilen" nicht dazu gehören. Damit wird
der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die administrative Diktatur würde damit weiter
zunehmen, Falsches brutal durchgesetzt werden.
Bei der grundsätzlichen Schieflage der gesamten EnEV
(und auch der WSchVO 95) wird diese selbst zum Härtefall. Die Härtefälle werden im §
17 EnEV [WSchVO 1995 im § 14] behandelt. Dort heißt es:
"Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können auf Antrag
von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall
wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu
einer unbilligen Härte führen." Hier wird es deutlich gesagt: Ein unangemessener
Aufwand ist eine unbillige Härte. Wenn also gemäß der Forderung des EnEG die
Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden kann, dann muß auf Antrag befreit werden.
Dann müssen die geforderten k-Werte nicht eingehalten werden. Diese rechtliche
Möglichkeit kommt bei der Umsetzung der Anforderungen fast immer zum Tragen und sollte
konsequent im Interesse der Bauherren ausgeschöpft werden. Deshalb kann beim Nachweis der
Unwirtschaftlichkeit einer Energieeinsparmaßnahme der Härteparagraph durchaus in
Anspruch genommen werden. Bei einem sinnvollen Wärmeschutz wird der Nachweis der
Wirtschaftlichkeit damit zur zentralen Aufgabe planerischer Arbeit.
Neu sind die Bußgeldvorschriften im § 18 der EnEV.
Interessanterweise werden diese erst nach Fertigstellung des Entwurfes formuliert.
Offensichtlich sollen noch nicht alle Karten des beabsichtigten administrativen Zwanges
auf den Tisch gelegt werden.
Immerhin sind die bisherigen Wärmeschutzverordnungen ohne
Zwangsmaßnahmen ausgekommen. Mit dem stetigen Verschärfen des Anforderungsniveaus
erreicht man jedoch Dämmbereiche, die gegenüber dem Bauherrn keineswegs mehr zu
verantworten sind - Unwillen und Widerstand macht sich allgemein bemerkbar. Insofern ist
es schon recht erstaunlich, dass nun Bußgeldvorschriften die Beteiligten gefügig machen
sollen. Dabei wären Gespräche mit den kritischen Stimmen viel hilfreicher und von so
eminent wichtiger Bedeutung.
Werden all diese Aspekte berücksichtigt, so muss auch der § 15 der
EnEV "Regeln der Technik" sehr kritisch gesehen werden. Hier wird von der
"Bundesregierung" festgelegt, welche DIN-Normen, Vorschriften und sonstige
Bestimmungen zu den "anerkannten Regeln der Technik" gehören. Diese Anmaßung
macht das Maß voll. Wie können Bürokraten bestimmen, was eine "Regel der
Technik" ist. Administrativer Druck und Selbstherrlichkeit darf keineswegs
Erfahrungswissen und bewährte Baumethoden außer Kraft setzen. Aber offensichtlich maßen
sie sich an, dies alles zu beseitigen!
In diese Kategorie fällt auch der § 13, der die "Ausweise
über Energie- und Wärmebedarf sowie Energieverbrauchszahlen" regeln soll [in der
WSchVO 1995 ist es der § 12 - Wärmebedarfsausweis]. Bei der generellen nachweisbaren
Fragwürdigkeit der eingesetzten Berechnungen muss hier von einem skandalträchtigen
Vorgehen gesprochen werden, da diese Ausweise nach Absatz (3) rechtliche Bedeutung
erlangen. Die Frage sei erlaubt: "Besteht ein Rechtsanspruch (!) auf diese (falsch)
berechneten Energiebedarfswerte?
Schlußbemerkung:
Wer den konstruktiven Unfug von Superdämmungen verwirklichen will,
der kann dies tun, nur sollte er nicht meinen, damit etwas für den Umweltschutz getan zu
haben, das Gegenteil ist der Fall, hier unterliegt er infolge selektiver
Informationspolitik einem Irrtum. Stattdessen verteuert er nur unnötigerweise das
Bauvorhaben - und sorgt für Umsatzsteigerungen in der Dämmstoff-Industrie.
Außerdem muß nochmals daran erinnert werden, dass das stationäre
Rechnen nach DIN 4108 durch die instationären Verhältnisse in der solarbedingten
24-Stunden Periode fehlerhaft ist und zu falschen Ergebnissen führt; dies geschieht in
der WSchVO 95, in der EnEV und bei jeder Heizwärmebilanzberechnung wie in der DIN EN 832.
Die konstruktiven Veränderungen und Entwicklungen in Richtung
"Energiesparhaus" sind einseitig, unwirtschaftlich und beruhen teilweise auf
Denkfehlern. Die Folge ist die Verunsicherung der Baufachwelt, begleitet mit der Zunahme
von Bau- und Feuchteschäden. Suggestivangesetzte und eloquent vorgetragene Argumente
vervollständigen die Irritationen.
Wenn Mathematik, Logik und Naturgesetze zum Tragen kommen, entlarvt
sich der praktizierte Wärmeschutz zum mühsam errichteten Phantomgebilde. Im Bauen muß
endlich wieder eine solide Bautechnik mit soliden Grundlagen die Oberhand gewinnen. Es
gilt, Baukultur zu bewahren [32], [35], [36],
[38].
Insofern trifft es voll zu, was Steinbuch bereits in den 70er Jahren
gesagt hat [43]: "Es ergibt sich zwangsläufig aus dem
gegenwärtigen Umgang mit der Information, der - ähnlich dem Umgang der Alchimisten mit
ihren Elixieren - mit Verstand und Verantwortung wenig, mit Unverstand, Täuschung und
Betrug aber viel zu tun hat. Wir werden zugleich informiert, verwirrt und betrogen, wir
sehen kaum mehr die Wirklichkeit, fast nur noch Kulissen und Spiegelbilder".
Weitere Informationen zum Thema sind in [15] zu erhalten.
Literatur:
[1] Arge UTEC-IFEU, Bremen/Heidelberg.
Energiekonzept für Wedel, Nov. 1988.
[2] Cords-Parchim, W.: Technische Bauhygiene.
Teubner Verlag Leipzig, 1953
[3] Cziesielski, E.; Daniels, K.; Trümper, H.:
Ruhrgas Handbuch - Haustechnische Planung. Hrsg. Ruhrgas AG, Karl Krämer Verlag Stuttgart
1985.
[4] Eichler, F; Arndt, H.: Bautechnischer Wärme-
und Feuchtigkeitsschutz. 2. Auflage, VEB Verlag für Bauwesen Berlin 1989.
[5] Entwurf der "Verordnung über
energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden"
(Energieeinsparverordnung - EnEV) - Juni 99. § 15 "Regeln der Technik".
[6] Feist, W.: Ist Wärmespeichern wichtiger als
Wärmedämmen? Institut für Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt, Mai 1987.
[7] Gertis, K.: Das hochgedämmte massive Haus.
Bundesbaublatt 1983, H. 3, S. 149 und H. 4, S. 203. [8] Gertis, K. : Wärmedämmung innen
oder außen? Deutsche Bauzeitschrift 1987, H. 5, S. 63.
[9] Gertis, K. : Ist die Außenwanddämmung sinnlos?
Kritische Betrachtungen zu einem Artikel von H. Wichmann und Z. Varsek. Allgemeine
Bauzeitung 1983, Nr. 30, S. 3; Nr. 31, S. 6 und 9.
[10] Gösele, K.: Fortschritte beim baulichen
Schallschutz. Deutsches Architektenblatt 1986, H. 8, S. 935.
[11] Hauser, G. : Der k-Wert im Kreuzfeuer - Ist
der Wärmedurchgangskoeffizient ein Maß für Transmissionswärmeverluste? Bauphysik 1981,
H. 1, S. 3.
[12] Hauser, G. : Umweltbewußtes, energiesparendes
Bauen. Baugewerbe 1991, H. 18+19
[13] IBP-Bericht B HO 8/83 - II: Untersuchungen
über den effektiven Wärmeschutz verschiedener Ziegelaußenwandkonstruktionen.
Fraunhofer-Institut für Bauphysik Stuttgart. Auftraggeber: Ziegelforum e. V. München.
[14] IBP-Bericht EB-8/1985. Auswirkungen der
Strahlungsabsorption von Außenwandoberflächen und Nachtabsenkung der
Raumlufttemperaturen auf den Transmissionswärmeverlust und den Heizenergieverbrauch.
Fraunhofer-Institut für Bauphysik Stuttgart. Auftraggeber: Ziegelforum München.
[15] Internet bei: "Altbau und Denkmalpflege
Informationen" unter "Bauphysik": http://www.konrad-fischer-info.de
[16] Meier, C.: Wärmedämmung und
Luftfeuchtigkeit. RG-Bau Merkblatt Nr.81 , RKW-Eschborn, Best. Nr. 932, 1987.
[17] Meier, C.: Feuchteschäden an Außenbauteilen
- zum Problem der Schimmelpilzbildung an Außenwänden von Räumen. Berliner
Bauwirtschaft, Sondernummer Okt. 1987, S. 21.
[18] Meier, C.: Der kleine Irrtum beim
Tauwasserschutz. Klima-Kälte-Heizung 1989, H.9, S. 404.
[19] Meier, C.: Das Dilemma der
Dämmstoff-Maximierer. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 5, S. 160.
[20] Meier, C.: Der Wärmebrückeneinfluß von
Außenkonstruktionen. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 18, S. 518.
[21] Meier, C. Das Fenster als energetischer
Aktivposten. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1992, H. 19, S. 554.
[22] Meier, C.: Ökologisch-ökonomische Aspekte
der Energieeinsparung. das bauzentrum, 1994, H. 5, S. 26.
[23] Meier, C.: Wärmeschutzverordnung 1995 - null
und nichtig. Berlin-Brandenburgische Bauwirtschaft 1995, Heft 19, S.12 bis 14; das
bauzentrum 1995, Heft 6, S. 132 bis 134.
[24] Meier, C.: Investitions- und Folgekosten bei
Bauvorhaben. Bedeutung und Planungskonsequenzen. Renningen-Malmsheim, expert verlag 1996,
2. Auflage, Band 246, 162 Seiten.
[25] Meier, C.: Speicherung beim
Gebäudewärmeschutz. Wohnung + Gesundheit 1997, H. 3 (Nr. 82), S. 38.
[26] Meier, C.: Humane Wärme. Strahlungswärme als
energiesparende Heiztechnik. bausubstanz 1999, H. 3, S. 40.
[27] Meier, C.: Auf Abstand. Zur Effizienz von
Schallschutzfenstern im Vergleich zu Kastenfenstern. deutsche bauzeitung 1999, H. 3, S.
132.
[28] Meier, C.: Das Fenster und die
Wärmeschutzverordnung. Fenster im Baudenkmal 1998, Tagungsbeiträge Kapitel 4,
Herausgeber: PaX Holzfenster GmbH. Lukas Verlag, Berlin 1999.
[29] Meier, C.: Praxis-Ratgeber zur Denkmalpflege
Nr.7, Januar 1999. Altbau und Wärmeschutz - 13 Fragen und Antworten.
Informationsschriften der Deutschen Burgenvereinigung e.V. Marksburg - 56338 Braubach.
[30] Meier, C.: Gut gespeichert ist auch gedämmt.
deutsche bauzeitung 1999, H. 5, S. 138.
[31] Meier, C.: Wirtschaftlichkeit von
Energiesparkonstruktionen. DBZ 1999, H. 6. S. 99.
[32] Meier, C.: Ein Anschlag auf die Baukultur.
Kritik am Entwurf der DIN 4108, Teil 2. bausubstanz 1999, H. 9, S. 42.
[33] Meier, C.: Speicherung im Massivbau.
Mauerwerksbau aktuell 2000, Jahrbuch für Architekten und Ingenieure. Beuth Verlag
Berlin/Wien/Zürich, Werner Verlag Düsseldorf.
[34] Meier, C.: Alles was recht ist. Rechtliche
Randbedingungen des Gebäudewärmeschutzes. bausubstanz 2000, H. 2, S. 45.
[35] Meier, C.: Wohnungsbestand und Wärmeschutz,
Kritisches zur Energieeinsparverordnung. Wohnen 2000, H. 2, S. 64.
[36] Meier, C.: Widersprüche im Wärmeschutz - Die
allgegenwärtige k-Wert-Euphorie. Power Management + Intec, 2000, H. 2 (April), S. 24.
[37] Meier, C.: Contra EnEV 2000. Leonardo 2000, H.
3, S. 13.
[38] Meier, C.: Bauphysik - aus den Gleisen
geraten. bausubstanz 2000, H. 11/12, S. 48.
[39] Meyers Enzyklopädisches Lexikon.
Bibliographisches Institut Mannheim, Wien, Zürich, Band 18, 1978, S. 747.
[40] Pohl, W.H.: Wärmeschutzverordnung 1995 -
Konsequenzen für die Konstruktion von Anschlußpunkten. Baumeister-Sonderheft Oktober
1995, S. 12.
[41] Probst, M.: Stellungnahme der AK
Rheinland-Pfalz und Hessen zum Entwurf der EnEV, xxxx 1999.
[42] Reeker, J.; Kraneburg, P.: Haustechnik -
Heizung, Raumlufttechnik, Werner Verlag Düsseldorf 1994.
[43] Steinbuch, K.: Maßlos informiert. Die
Enteignung unseres Denkens. Goldmann Sachbuch 11 248, 11/1979.
Eine Materialiensammlung, die die Zusammenhänge im Wärmeschutz
aufzeigte, wurde im Mai 1998 vertragswidrig vom Markt genommen:
[44] Meier, C. (Hrsg): Wärmeschutzplanung für
Architekten und Ingenieure Rudolf Müller Verlag, Köln 1995, 2 Bände mit insgesamt ca.
1800 Seiten. |
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